Neuerungen, Gesetze und Reformen Das ändert sich alles im Oktober 2015

Die Ausweitung der Lkw-Maut, neue Regeln zur bezahlten Freistellung von Arbeitnehmern und eine verschobene Gesetzesänderung. Die wichtigsten Neuerungen im Oktober 2015 im Überblick.

Zusatzkosten für das Handwerk: Die Lkw-Maut wird ausgeweitet. - © Foto: Jürgen Fälchle/Fotolia

Handwerksunternehmer, die große Nutzfahrzeuge in ihrem Fuhrpark haben, müssen die Ausweitung der Lkw-Maut zum 1. Oktober 2015 beachten. Erstmals werden Kleinlaster zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig.

Auf viele Handwerksbetriebe, insbesondere im Bau- und Ausbaugewerbe, kommen Kosten und Bürokratie zu, befürchtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Verband kritisiert, dass viele Betriebe unverhältnismäßig belastet werden und fordert eine Korrektur der Regelung.

Die Ausweitung der Lkw-Maut werde vor allem das Bauhandwerk mit seinen Baustellenfahrzeugen treffen. Zahlungspflichtig sind aber auch Betriebe, die mit einem Anhänger Maschinen, Materialien oder Produkte transportieren und die neue Gewichtsgrenze überschreiten. Dadurch seien viele weitere Gewerke betroffen.

Handwerk benachteiligt?

Besonders beklagenswert sei, dass diese Gewerke überproportional zur Kasse gebeten werden. Denn im Anhängerverkehr wird die Lkw-Maut erst richtig teuer. Neben der Schadstoffklasse wird die Maut nach der Zahl der Achsen berechnet. Ein Fahrzeug mit einem zweiachsigen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen zahle eine ebenso hohe Gebühr wie ein 20 oder 30 Tonnen schwerer Lkw, der ebenfalls nur vier Achsen hat, so der ZDH.

Neben der Ausdehnung der Lkw-Maut auf leichtere Fahrzeuge, ändern sich ab Oktober auch die Tarife. Zwischen 8,1 und 21,8 Cent pro Kilometer werden fällig, abhängig von Schadstoffklasse und Achszahl. Wo überall die Maut fällig wird, lässt sich an den Mauttabellen des Bundesamtes für Straßenverkehr ablesen.

Die Lkw-Maut dürfte für das Handwerk in den nächsten Jahren noch teurer werden. Erst im Juli wurde das Netz der mautpflichtigen Straßen um 1.100 Kilometer vierspuriger Bundesstraßen erweitert. Von 2018 an sollen alle Bundesstraßen mautpflichtig werden. Dann trifft es vor allem das regionale Handwerk sehr stark.

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Krankenversicherung bei Freistellung

Werden Arbeitnehmer vom Unternehmen freigestellt, galt bisher der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung. Das ändert sich zum 1. Oktober 2015. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen haben sich geeinigt, dass für Arbeitnehmer künftig der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung gilt, wenn sie nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden und die Freistellung bezahlt ist.

Erkrankte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie nach der bezahlten Freistellung nicht in den Ruhestand treten und die Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Freistellungszeitraums hinausgeht. Allerdings wird das Krankengeld erst mit Beendigung der Beschäftigung bzw. Freistellungsphase gezahlt.

Zudem gilt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung bei einer Arbeitsfreistellung, die auf einer Wertguthabenvereinbarung beruht.

Der ermäßigte Beitragssatz gilt weiterhin, wenn der Arbeitnehmer nach der Freistellung aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Ein Beispiel ist eine Freistellung direkt vor dem Renteneintritt zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit.

Neue Beiträge bei Rechtsschutzversicherungen

Seit 2013 melden die Rechtschutzversicherungen in Deutschland steigende Schadensaufwendungen. Für Anwälte und Gerichtsverfahren sind die Kosten im Schnitt seit dem 1. August 2013 um 17 Prozent angestiegen. Das kostet die Versicherungen viel Geld.

Deshalb müssen viele Versicherungsnehmer ab dem 1. Oktober 2015 mit steigenden Beiträgen rechnen. Viele Gesellschaften werden Erhöhungen zwischen fünf und zehn Prozent vornehmen. In Einzelfällen kann der Beitragsanstieg sogar bei 15 Prozent liegen. Einzelne Versicherungen verzichten jedoch komplett auf die Beitragserhöhung.

>>> Informationen zu den Beitragsänderungen einzelner Versicherungsunternehmen finden Sie unter versicherungsbote.de

eCall-Pflicht verschoben

Zum 1. Oktober 2015 sollte eigentlich auch das Notrufsystem eCall in Neufahrzeugen Pflicht werden. Allerdings gibt es Bedenken in der Europäischen Union bezüglich der von Fahrzeugen mit eCall gesammelten Daten. So kann eCall auf den Standort des Fahrers zugreifen und erhält auch Informationen zu Geschwindigkeit und Bremsverhalten.

Diese Daten könnten jedoch auch von Versicherungen und Polizei verwendet werden, um Fehler von Fahrern aufzudecken. Der gläserne Autofahrer wäre damit die Zukunft. Inzwischen wurde sich darauf verständigt, dass eCall erst ausgelöst wird, wenn es zu einem Unfall kommt und etwa der Airbag auslöst wird. Während des normalen Autofahrens soll eCall im Stand-by-Modus bleiben und keine Daten sammeln und verschicken.

Die Einführung von eCall wurde auf den April 2018 verschoben.

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sg/dhz