Nürnberg vereinbart Flüchtlingserklärung Handwerk bietet Ausbildung und schützt vor Abschiebung

Die Handwerkskammer für Mittelfranken und die Stadt Nürnberg haben eine bundesweit einmalige Vereinbarung getroffen. Mit der "Nürnberger Flüchtlingserklärung" sollen junge Flüchtlinge schneller eine Ausbildung finden und in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Sie setzen ihre Unterschrift für Integration im Raum Nürnberg. Die Flüchtlingserklärung unterzeichneten (v. l. n. r.) seitens der Handelskammer für Mittelfranken Hauptgeschäftsführer Elmar Forster und Präsident Pirner, seitens der Stadt Oberbürgermeister Ulrich Maly und Wirtschaftsreferent Michael Fraas. - © Foto: Handwerkskammer für Mittelfranken

Die Handwerkskammer für Mittelfranken und die Stadt Nürnberg haben die "Nürnberger Flüchtlingserklärung“ unterzeichnet – ein nach aktuellem Kenntnisstand bundesweit einmaliger Vorstoß in der Flüchtlingsdebatte. Junge Flüchtlinge sollen damit einfacher zu einem Ausbildungsplatz gelangen. Ziel der Handwerkskammer war es, Rechtssicherheit für Nürnberger Handwerksbetriebe zu schaffen, die ausländische Flüchtlinge als Lehrlinge einstellen.  

Die Flüchtlingserklärung im Detail

Mit der Flüchtlingserklärung verpflichtet sich die Stadt Nürnberg dazu, jungen Asylbewerbern sowie Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung eine Duldung auszusprechen. Voraussetzung dafür ist, dass diese vor dem 21. Lebensjahr eine Ausbildung beginnen oder begonnen haben. Elmar Forster, Hauptgeschäftsführer von der Handwerkskammer für Mittelfranken, sagt dazu: "Diese Vereinbarung mit der Stadt Nürnberg ist nach unserer Kenntnis eine bundesweite Premiere. Man könnte auch sagen: Ausbildung schützt vor Abschiebung.“ Beide, das System und die Jugendlichen, profitieren davon. Denn anstatt Sozialhilfe zu zahlen erhalte die Stadt Lohnsteuer.

Darüber hinaus sollen die Gesellen – sofern sie in ihrem erlernten Beruf eine Anstellung finden – eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Es besteht die Möglichkeit, dass diese im Anschluss unbefristet erteilt wird, wenn sie weiterhin in diesem Beruf arbeiten. Weitere Voraussetzungen sind: Der frischgebackene Geselle darf nicht vorbestraft sein und er muss seinen Lebensunterhalt durch seinen Beruf bestreiten können.

Win-win-Situation für Betriebe und Azubi

Hintergrund für die Erklärung der Stadt Nürnberg mit der Handwerkskammer ist nicht nur der Zustrom an Flüchtlingen. Jährlich bleiben in Nürnberger Handwerksbetrieben 150 bis 200 Lehrstellen offen. "Mit dieser Vereinbarung werden wir sicherlich eine Menge an zusätzlichen jungen Leuten in Ausbildung bringen", äußert sich Forster zuversichtlich. Die Handwerkskammer für Mittelfranken hat zudem Gespräche mit den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach aufgenommen – mit dem Ziel, dass auch diese die Erklärung unterzeichnen. dhz