Junge Asylbewerber und Flüchtlinge sollen künftig unter bestimmten Bedingungen während einer Ausbildung in Deutschland bleiben können. Dem Handwerk gehen die geplanten Änderungen des Aufenthaltsrechts nach wie vor nicht weit genug.
Karin Birk

Junge Asylbewerber und Flüchtlinge sollen künftig während einer Ausbildung schwerer abgeschoben werden können. "Solange die Ausbildung andauert und in einem angemessenen Zeitraum mit ihrem Abschluss zu rechnen ist, soll die Duldung für jeweils ein Jahr verlängert werden", heißt es in der Begründung der Änderungen des Aufenthaltsrechtes wie sie vom Bundestag beschlossen wurden.
Dem Handwerk gehen geplanten Änderungen nicht weit genug. "Die Duldung für jeweils nur ein Jahr, und die Einschränkung auf junge Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zu restriktiv", kritisierte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer den bisherigen Gesetzesentwurf, über den der Bundesrat noch abstimmen muss. Das Gesetz bringe nicht die notwendige Rechtsicherheit.
Duldung für jeweils ein Jahr geplant
In der vom Bundestag verabschiedeten aktuellen Fassung heißt es: "Einem Ausländer kann Duldung erteilt werden, wenn dringend humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorrübergehende weiter Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern." Dabei können nach der aktuellen Gesetzesfassung dringende persönliche Gründe dann vorliegen, wenn der "Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnimmt oder aufgenommen hat und nicht aus einem sicheren Herkunftsland nach dem § 29 a des Asylverfahrensgesetzes stammt." In diesen Fällen könne die Duldung für die Aufnahme einer Berufsausbildung für ein Jahr erteilt werden. Die Erteilung der Duldung liegt damit aber immer noch im Ermessensspielraum der entsprechenden Landesbehörden .
Handwerk für bundesweiten gesicherten Aufenthaltsstatus
Das Handwerk hätte sich dagegen eine großzügigere Regelung im Aufenthaltsrecht gewünscht. "Geduldete müssen bundesweit einheitlich einen gesicherten Aufenthaltsstatus während der gesamten Berufsausbildung erhalten und in jedem Fall eine Berufsausbildung beenden können. Hier muss das Gesetz nachgebessert werden", fordert Wollseifer.
Nach wie vor plädiert das Handwerk für eine 3 + 2 Regelung, nach der Flüchtlinge weder in der dreijährigen Ausbildung noch in den zwei Jahren danach abgeschoben werden können. Derzeit können Flüchtlinge zwar schon nach einer Frist von drei Monaten in Deutschland eine Ausbildung beginnen, aber als Asylbewerber oder Geduldete jederzeit abgeschoben werden.