Nicht vereinbar mit Europarecht Pkw-Maut: EU-Kommission plant Verfahren gegen Deutschland

Der Streit um die Pkw-Maut ebbt nicht ab: Verkehrsminister war sich Dobrindt sicher, die Pkw-Maut ist europarechtskonform. Kurz nachdem der Bundesrat das Gesetz gebilligt hat, will die EU-Kommission nun jedoch bereits ein Verfahren gegen Deutschland eröffnen.

Die EU-Kommission hat Zweifel, ob das Gesetz zur Pkw-Maut wirklich europarechtskonform ist. - © picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Im März hat der Bundestag die umstrittene Pkw-Maut be schlossen, nun plant die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deut schland. Das sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in einem Interview mit der "Süddeut schen Zeitung".

Transportkommissarin Violeta Bulc und die besten Juristen in der Kommission hätten seit November immer wieder betont, dass eine Maut nur dann europarechtskonform ist, wenn sie das fundamentale Vertragsprinzip der Nicht-Diskriminierung respektiere. "Wir haben erhebliche Zweifel, dass dies im endgültigen Gesetzestext gelungen ist", erläutert Juncker. Die Kommission müsse dies nun in einem Vertragsverletzungsverfahren klären - oder vor dem Europäi schen Gerichtshof.

Gesetz soll 2016 in Kraft treten

Die Opposition freut sich über diese Nachricht aus Brüssel. "Ich begrüße es, dass die EU-Kommission nicht lange wartet, sondern unmittelbar nach Veröffentlichung im Gesetzblatt ein schreiten wird", sagte die grüne Verkehrspolitikerin Valerie Wilms gegenüber der Tageszeitung "Die Welt". Das Mautgesetz sei ein Rechtsbruch mit Ansage. Wilms geht davon aus, dass die EU-Kommission das Gesetz kippen wird und die Maut letztendlich für alle – auch für die deut schen Autofahrer - eingeführt wird. Es sehe fast so aus, als ob Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) es bewusst darauf abgesehen hätte, so die Grünen-Politikerin. Ähnlich äußerten sich Politiker der Fraktion der Linken.

Erst Anfang Mai hatte der deut sche Bundestag das Gesetz zur Infrastrukturabgabe, wie die Pkw-Maut im Amtsdeut sch heißt, gebilligt. Tritt das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2016 in Kraft, müssen Autofahrer, die ein in Deut schland zugelassenes Auto fahren, für die Jahresvignette künftig 130 Euro zahlen. Den gleichen Betrag sollen sie dann bei der Kfz-Steuer erlassen bekommen. Ausländi sche Autofahrer kostet die Kurzzeitvignette fünf, zehn oder 15 Euro.

Erste Gerüchte über Verfahren bereits im Frühjahr

Um die Konformität mit Europarecht zu gewährleisten, wird die Senkung der Kfz-Steuer in einem separaten Gesetz geregelt. Ob das mit Europarecht vereinbar ist, darüber hatten Opposition und Bundesregierung bis zuletzt gestritten. Bereits im März hatte es Gerüchte gegeben, dass die Kommission eine Klage vor dem Europäi schen Gerichtshof prüfe. Verkehrsminister Dobrindt hatte entsprechende Vorwürfe der Opposition jedoch stets zurückgewiesen.

Laut Informationen der Welt beginnt das Vertragsverletzungsverfahren möglicherweise noch vor der Sommerpause. Das hänge unter anderem auch davon ab, wann Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichne. Derzeit ist jedoch davon auszugehen, dass die Bundesregierung an der Einführung der Pkw-Maut im Januar 2016 festhält, da solche Verfahren meist länger als ein Jahr dauern. sch