Mindestlohn Handwerk will mehr als kosmetische Änderungen

Die Kritik des Handwerks am Mindestlohn ist massiv. Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer fordert nicht nur beim Bürokratieaufwand Korrekturen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will die bisherigen Erfahrungen mit dem Mindestlohn am Sonntag dem Koalitionsausschuss vorlegen.

Karin Birk

Auch bei den Gebäudereinigern bestehen Dokumentationspflichten, die viele als "Bürokratiemonster" bezeichnen. - © Picture-Factory/Fotolia.com

In den vergangenen Wochen ist die Kritik von Handwerksunternehmen am neuen Mindestlohngesetz nicht abgebrochen: Die zusätzliche Bürokratie, die willkürlichen Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder die verschuldungsunabhängige Generalunternehmerhaftung sorgten für besonderen Ärger.

"Die Koalition sollten den Mut aufbringen, Fehler und Übermaß zu korrigieren", fordert deshalb ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer im Vorfeld des Treffens der Koalitionsspitzen. "Lediglich kosmetische Änderungen am Mindestlohngesetz reichen nicht aus", unterstrich er seine Forderung. Nur so könne die Akzeptanz des Mindestlohns bei den Unternehmen gestärkt werden.

Inwiefern Nahles zu Zugeständnissen bereit ist, ist noch völlig offen. Zur 100-Tage-Bilanz des neuen Mindestlohngesetzes ließ sie noch keine Veränderungsbereitschaft durchblicken. Unmissverständlich machte sie klar, dass sie ohne entsprechende Kontrollen die Durchsetzbarkeit des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro nicht gewährleistet sieht. Die Ergebnisse, die sie dem Koalitionsausschuss vorlegen wird, sollen die Basis für weitere Gespräche sein. Nicht nur die Wirtschaft, auch die Christdemokraten sehen schon länger Nachbesserungsbedarf.

Aufzeichnungspflicht auf gewerbliche Mitarbeiter begrenzen

Handwerkspräsident Wollseifer hält die Dokumentationspflichten für überzogen: Nicht hinnehmbar ist für ihn etwa die Pflicht im Baugewerbe oder in der Gebäudereinigung sowohl für kaufmännische wie gewerbliche Mitarbeiter bis zu einer Verdienstgrenze von knapp 2.958 Euro die Arbeitszeiten genau aufzeichnen zu müssen. "Hier erwarten wir eine deutliche Absenkung der Verdienstgrenze", sagt er. Noch lieber wäre es ihm, die Aufzeichnungspflicht nur auf gewerbliche Mitarbeiter zu begrenzen. Die Union fordert eine Verdienstgrenze von 1.900 Euro.

Massive Kritik an Generalunternehmerhaftung

Dringend korrekturbedürftig ist aus Sicht des Handwerks zudem die verschuldensunabhängige Generalunternehmerhaftung im Mindestlohngesetz. "Die Haftung des Auftraggebers muss hier dringend verschuldensabhängig ausgestaltet werden", fordert Wollseifer. Es könne nicht sein, dass kleine Handwerksbetriebe als Nachunternehmer mit Freistellungserklärungen ihrer Auftraggeber überhäuft würden, mit denen sich diese von der Mindestlohnhaftung freizeichnen wollten. Auch Forderungen nach Bankbürgschaften, zum Teil in sechsstelliger Höhe, bedrohten teilweise die Existenz der Betriebe.

Darüber hinaus waren in den vergangenen Wochen gerade Bäckereien oder Frisörsalons ohne jeglichen Verdacht eines konkreten Mindestlohnverstoßes kontrolliert worden. Dies hat nach den Worten Wollseifers nicht nur bei Betriebsinhabern und Mitarbeitern, sondern auch bei Kunden zu Verunsicherung geführt. "Anlassbezogene Kontrollen reichen hier völlig aus", fordert Wollseifer. Die Kontrolle solcher Betriebe sei schließlich nicht vergleichbar mit der Verfolgung organisierter Kriminalität auf Baustellen.