Unter einer Million Euro befreit Erbschaftsteuer: Bagatellgrenze geplant

Künftig sollen nur noch Handwerksunternehmen mit einem Unternehmenswert von bis zu einer Million Euro im Jahr ohne den Nachweis des Erhalts von Arbeitsplätzen von der Erbschaftsteuer befreit werden. Die Reformpläne von Finanzminister Schäuble werden konkreter.

Karin Birk

Testament oder nicht: Wer einen Betrieb erbt, muss die Arbeitsplätze erhalten. Ansonsten wird Erbschaftsteuer fällig. Finanzminister Schäuble präsentiert erste Details der geplanten Reform. - © Foto: hfox/Fotolia

Handwerksunternehmen mit einem Unternehmenswert von mehr als einer Million Euro müssen künftig im Erbschaftsfall den weitgehenden oder vollständigen Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen, wenn sie von der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer verschont werden wollen. Diese Grenze nannten Regierungskreise in Berlin.

Bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern. Wer darüber liegt, muss die Lohnsumme mindestens sieben Jahre halten, um von der Erbschaftsteuer vollständig befreit zu werden. Nach fünf Jahren wurde die Steuer zu 85 Prozent erlassen.

Länder werden noch ein Wörtchen mitreden

Die Pläne werden nun Grundlage für die Gesetzesberatungen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Länder, denen das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zusteht, noch ein Wörtchen mitreden werden. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine neue Regelung.

Die Novelle ist notwendig geworden, weil die Verfassungsrichter die bestehenden Ausnahmen für Unternehmenserben im Vergleich zu anderen Erben als zu weitreichend angesehen und im Dezember vergangenen Jahres ein entsprechendes Urteil gefällt hatten. Nicht einsehen wollten sie, dass Erben von Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern generell ohne den Nachweis der Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter von der Erbschaftsteuer verschont wurden.

Nur betriebsnotwendiges Vermögen soll verschont werden

Darüberhinaus plant der Finanzminister, den Teil des Unternehmensvermögens enger zu definieren, der künftig durch die Fortführung des Betriebes verschont werden kann. Grundsätzlich soll nur betriebsnotwendiges Betriebsvermögen verschont werden, heißt es.

Außerdem will Schäuble die Grenze für die so genannte Bedürfnisprüfung bei 20 Millionen Euro ziehen. So sollen Erben bei Unternehmenserbschaften, die mehr als 20 Millionen Euro wert sind, künftig genauer darlegen müssen, dass sie nicht in der Lage sind, die fällige Erbschaftsteuer zu bezahlen.