Die Bundesregierung hat Eckpunkte für die Reform des Vergaberechts beschlossen. Besondere Beachtung sollen kleine und mittlere Unternehmen finden.
Karin Birk

Zu früh will sich das Handwerk über die Reform des Vergaberechtes nicht freuen. "Wir begrüßen das grundsätzliche Bekenntnis der Bundesregierung zur Mittelstandsgerechtigkeit der Vergaberechtsreform", so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). "Ob Mittelstand und Handwerk von der Reform letztlich profitieren können, ist jedoch noch keinesfalls sichergestellt." Die Umsetzung der EU-Richtlinien biete ebenso Chancen wie Gefahren.
Ein fairer Zugang könne nur gewährleistet werden, wenn weitere bürokratische Auflagen vermieden würden. "Insbesondere darf das deutsche Vergaberecht nicht mit immer neuen vergabefremden Anforderungen aus dem sozialen und ökologischen Bereich belastet werden", fordert der ZDH. Schon heute verzichteten Handwerksbetriebe wegen komplexer Verfahren zunehmend auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, sagte er mit Blick auf den Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten der Reform. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll im Frühjahr 2015 vorgelegt werden.
Elektronische Vergabe soll gestärkt und Mindestfristen verkürzt werden
Bis April 2016 muss das Gesetz dann umgesetzt und die entsprechenden neuen EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umgesetzt werden. "Diese Gelegenheit nutzen wir, um unsere Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen", so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). So sollen gesetzliche Vorschriften gebündelt und die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen verkürzt werden.
Gerade der schrittweise Übergang auf eine elektronische Abwicklung des gesamten Vergabeprozesses sollte nach Ansicht des Handwerksverbandes mit Blick auf kleine Unternehmen behutsam durchgeführt werden. Übergangsfristen der Richtlinie müssten voll ausgeschöpft werden. "Sicherzustellen ist, dass allen Betrieben vor einer verpflichtenden elektronischen Vergabe auch ein hinreichend schneller Internetanschluss zur Verfügung steht", fordert der ZDH.
Gesetzliche Vorschriften werden gebündelt – VOB bleibt erhalten
Zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens sollen die gesetzlichen Vorschriften gebündelt werden. Sie sollen künftig im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen. Den Besonderheiten bestimmter Leistungen – wie etwas den Bauleistungen – werde aber auch in der neuen Struktur weiter berücksichtigt, heißt es im Wirtschaftsministerium.
Dies stößt vor allem beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) auf Zustimmung: "Wir begrüßen es, dass diese zentrale Forderung des Verbandes umgesetzt wurde und die Vergabe -und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB/A – weiter gilt", sagt Philipp Mesenburg, Leiter der Hauptabteilung Recht. Positiv bewertet das Baugewerbe außerdem, dass auch künftig Bauaufträge verpflichtend in Lose aufgeteilt werden. Nach den vorliegenden Eckpunkten sollen der im GWB verankerte Grundsatz beibehalten werden.
Stärkung der öffentlichen Hand
Wie das Wirtschaftsministerium weiter mitteilte, soll künftig die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt werden, auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Auch solle sichergestellt werden, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben wie den gesetzlichen Mindestlohn einhalten. Außerdem soll ein bundesweites Korruptionsregister geschaffen werden, um unzuverlässige Bieter aus dem Vergabeprozess auszuschließen.