Die Pkw-Maut kommt ab 2016. Doch sie hat ein Schlupfloch. Fahrer sollen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie völlig auf Straßen des Bundes verzichten und es auch beweisen. Doch es ist komplizierter als gedacht.

Wenn die Pkw-Maut kommt, greift sie für alle deutschen Autofahrer. Doch das von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf den Weg gebrachte Gesetz enthält eine spezielle Nische. Bislang soll die Gebühr nämlich nur auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten. Wer diese nicht nutzt, kann die gezahlte Maut vom Staat zurückfordern. Kritik kommt aber von den Verbraucherzentralen. Diese monieren, dass es so kompliziert werde, dass viele es womöglich gar nicht versuchen.
Landes-und Kreisstraßen für lau
Doch wie ist die Mautnische entstanden? Laut den Plänen Dobrindts sollte es eigentlich keine Schlupflöcher geben und die Maut für das gesamte Straßennetz Deutschlands gelten. Nach Protesten aus grenznahen Regionen sollen Pkw-Fahrer aus dem Ausland nun nur noch für die Autobahnen zahlen. Das wäre theoretisch auch für Fahrer aus dem Inland denkbar gewesen. Dann hätte sich für sie aber keine allgemeine Mautpflicht einführen lassen, weil man auch jenseits der Autobahnen quer durch die Republik reisen kann. Daher kamen für Inländer die Bundesstraßen hinzu. Es bleiben aber immer noch 178.000 Kilometer Landes- und Kreisstraßen, die rechtlich betrachtet gratis sind.
Autofahrer unterliegen Beweispflicht
Alle inländischen Autobesitzer sollen eine Jahresmaut zahlen, die im Schnitt 74 Euro kostet. Möglich sein soll aber, das Geld nachträglich per Antrag komplett zurückzufordern - wenn man glaubhaft macht, dass der Wagen in den zurückliegenden zwölf Monaten gar nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs war. Diese Beweispflicht sei ein "unzumutbarer Aufwand", warnt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Das lasse befürchten, "dass ich womöglich auf das Geld, das mir zustünde, schlicht verzichte".
Härtefallregelung nur für Wenige
Die genauen Erstattungsregeln stehen noch nicht fest. Ein Element könnte sein, in einem Fahrtenbuch festzuhalten, wann man von wo nach wo gefahren ist und wie viele Kilometer es waren. Das ließe Rückschlüsse auf die benutzten Straßen zu. Das Verkehrsministerium macht kein Hehl daraus, dass dies nicht ganz unkompliziert wäre. Doch auch bei anderen allgemeinen Gebühren liege die Beweislast nun einmal bei dem, der eine Ausnahme geltend macht. Dobrindt betont aber auch ausdrücklich: "Das ist eine Härtefallregelung und wird auf ganz wenige Fälle anwendbar sein."
Unter ein Prozent ohne Auto
Die Verbraucherzentralen sehen durchaus Interesse an Erstattungen. Es gebe "einen großen Anteil" von Menschen, die nur auf Landstraßen und innerstädtisch fahren, etwa ältere Leute oder wenn ein Zweitwagen nur zum Einkaufen dient. Das Ministerium hat dagegen per Gutachten ergründet, dass nur weniger als ein Prozent der Autofahrer völlig ohne Bundesstraßen auskommt, die ja auch innerhalb vieler Orte verlaufen. Überhaupt sei es unrealistisch, sagt Dobrindt ironisch, dass sich viele überlegten: "Ja klar, das rote Auto wird nur noch für Autobahnen und Bundesstraßen verwendet und das schwarze Auto ausschließlich für die Kommunalstraßen." Auch dass viele eigens Aufzeichnungen machten, um 35 Euro Maut zurückzufordern, sei abwegig.
Wie es weiter geht
Wie groß das Schlupfloch werden könnte, muss sich zeigen. Angesichts von 44 Millionen zugelassenen Pkw wären ziemlich schnell Tausende Fälle zusammen. Verbraucherschützer Müller fordert denn auch Nachbesserungen, damit Nicht-Mautpflichtige tatsächlich verschont bleiben. Manche könnten sich indes die Mühe sparen, da ihnen ohnehin keine Mehrbelastung entstehen soll. Denn Inländern soll die Maut durch Reduzierungen der Kfz-Steuer voll ausgeglichen werden. Anderen könnte es dagegen ums Prinzip gehen. dhz/dpa