Deutsch-polnisches Polizeiabkommen Grenzkriminalität im Visier

Die Diebesbanden, unter denen viele Handwerksbetriebe in Ostsachsen leiden, werden bald härter verfolgt. Früher als geplant will der Bundesrat das Gesetz für ein deutsch-polnisches Polizeiabkommen ratifizieren. Statt im Februar 2015 steht das Thema schon am 19. Dezember auf der Tagesordnung.

Ulrich Steudel

In den Grenzregionen Ostsachsens leiden Handwerksbetriebe stark unter der zunehmenden Kriminalität, besonders durch Diebstahl. - © Foto: Andreas Wetzel

Das Abkommen soll die rechtlichen Grundlagen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden verbessern.

Die Handwerksbetriebe Ostsachsens leiden seit Jahren unter der zunehmenden Grenzkriminalität. Auf ihre Forderung nach einer härteren Verfolgung der Täter scheint die Politik nun zu reagieren. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden reagierte erleichtert: "Kriminelle machen nicht vor Ländergrenzen halt, deshalb müssen auch die Polizei-, Grenz- und Zollbehörden grenzüberschreitend tätig werden können, zum Beispiel bei der Verfolgung von Verdächtigen."

Das deutsch-polnische Polizeiabkommen regelt unter anderem Einsätze im jeweils anderen Land sowie gemeinsame Streifen. Hierfür werden laut sächsischem Innenministerium auch grenzüberschreitende Observationen zur Verhütung von Straftaten ermöglicht. Die gegenseitige Unterstützung bei Großereignissen sei ebenso vorgesehen wie die vorübergehende Aufnahme von Beamten des Nachbarlandes in die eigene polizeiliche Einsatztruppe.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein damaliger polnischer Amtskollege Bartlomiej Sienkiewicz haben das Abkommen am 15. Mai 2014 in Zgorzelec (Görlitz) unterzeichnet. Es muss nur noch von beiden Ländern ratifiziert werden. Dazu ist auf deutscher Seite die Zustimmung des Gesetzgebers notwendig.

Der derzeit gültige Polizeivertrag zwischen Deutschland und Polen stammt vom 18. Februar 2002 und wurde damit noch vor dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 beschlossen. Auch die volle Aufnahme Polens in die Schengen-Regelungen vom 21. Dezember 2007 folgte später.