Brauchen wir ein neues Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer vor psychischen Überlastungen? CDU und SPD sind bereits im Clinch über die geplante Anti-Stress-Verordnung. CDU-Vize-Fraktionschef Fuchs spricht in der "Deutschen Handwerks Zeitung" von der "nächsten Regulierungskeule".

Es bahnt sich neuer Streit zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD an. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat angekündigt, im kommenden Jahr erste Kriterien für eine Anti-Stress-verordnung vorzulegen.
Die CDU geht auf Konfrontationskurs. „Kaum ist es der Union gelungen, Frau Nahles beim Mindestlohn den einen oder anderen Zahn zu ziehen, droht neues Ungemach“, so der stellvertretende CDU-Fraktionschef Michael Fuchs in der „Deutschen Handwerks Zeitung“ (Ausgabe vom 5.9.2014).
CDU: "Es gibt bereits ein Arbeitsschutzgesetz"
Fuchs lehnt eine Anti-Stress-Verordnung rigoros ab und spricht von einer „Regulierungskeule“. Er verwies darauf, dass es bereits Arbeitsschutzgesetz gebe, das auch psychische Erkrankungen umfasst. „Die Zusammenhänge zwischen Arbeitswelt, Stress und Erkrankungen sind komplex. Deshalb setzen wir im Koalitionsvertrag hier auf weitere Forschung“, so Fuchs.
Zudem plädiert Fuchs an die Unternehmen und Chefs. „Sie haben ein ureigenes Interesse daran, dass sich die Mitarbeiter wohl fühlen – im Sinne guter Leistungen und im Wettbewerb um Fachkräfte.“
SPD: Eine Anti-Stress-Verordnung ist das Ziel
Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) springt Nahles zur Seite. „Wir brauchen einen Rahmen, der die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit regelt. Das kann ein Gesetz sein oder eine Verordnung. Entscheidend ist, dass die Regeln verbindlich und durchsetzbar sind“, so Schneider in der „Deutschen Handwerks Zeitung“.
Arbeitsministerin Nahles lässt derzeit konkrete Pläne für eine Anti-Stress-verordnung gegen psychische Überlastung von Arbeitnehmern erarbeiten. Im kommenden Jahr soll es erste Ergebnisse geben. bur
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