Der Stresspegel bei vielen Arbeitnehmern in Deutschland ist hoch. Arbeitsministerin Nahles hat deshalb Vorarbeiten für eine Anti-Stress-Verordnung angestoßen. Anders als SPD-Chef Gabriel sieht sie nicht nur die Betriebe selbst in der Pflicht. Schutz gegen psychische Erkrankungen ist jedoch schwer in Gesetze zu packen.

Ständig mit zu viel Arbeit eingedeckt, auch nach Feierabend erreichbar zu sein oder unzählige Mails im Urlaub – das kann krank machen. Der Stress und die Anforderungen in der Arbeitswelt sind in den vergangenen Jahren so stark gestiegen, dass nun sowohl Arbeitgeber und Gewerkschaften als auch die Politik dagegen aktiv werden wollen.
Sehen die einen die Betriebe in der Pflicht, so wollen die anderen neue Gesetze für einen besseren Arbeitsschutz und die Prävention von psychischen Erkrankungen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat erst im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem DGB und dem Bundesarbeitsministerium eine Erklärung veröffentlicht, in der die Einhaltung bestehender Arbeitsschutzgesetze angemahnt wird.
Nun soll es ein neues Gesetz geben, doch dieses ist umstritten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat angekündigt, dass sie Vorarbeiten gestartet hat, die in eine Anti-Stress-Verordnung münden könnten. Damit richtet sie sich sowohl gegen die Arbeitgeberverbände als auch gegen ihren Parteichef.
Gabriel sieht Arbeitgeber gefordert
Erst am Wochenende hatte SPD-Chef und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel klar gemacht, dass er vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften und weniger den Gesetzgeber gefordert sieht, um die grassierenden psychische Störungen bei Arbeitnehmern einzudämmen.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wehrt den Vorstoß ab und weist darauf hin, dass bislang keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, die eine Zunahme von psychischen Erkrankungen mit der beruflichen Erreichbarkeit nach Feierabend in Verbindung bringen.
Denn die ständige Erreichbarkeit scheint das Hauptproblem zu sein, das den steigenden Stress erzeugt. Der Druck steigt, etwas dagegen zu tun. Psychische Erkrankungen mindern verursachen inzwischen etwa 13 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage und stellen mittlerweile die häufigste Frühverrentungsursache dar. Auch der volkswirtschaftliche Schaden ist immens: Auf knapp 29 Milliarden Euro schätzt das Statistische Bundesamt nach letzten Zahlen die Krankheitskosten von psychischen Erkrankungen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund will nun Taten sehen. Genauso wie die IG Metall fordert er den Gesetzgeber zum Handeln auf. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, sagt: "Die Zeit für Appelle und Erklärungen ist vorbei."
"Wir brauch rechtssichere Kriterien, bevor wir den Betrieben etwas vorschreiben"
Laut den Arbeitgeberverbänden regeln viele Unternehmen jedoch bereits heute den Einsatz von betrieblichen Smartphones, Tablets oder Notebooks außerhalb der Arbeitszeit. Und sie weisen darauf hin, dass der Einsatz dieser Techniken den Mitarbeitern auch Freiheit bei der Arbeitsgestaltung geben könne. Den Umgang per Gesetz zu regeln, scheint schwierig.
Eine klare Ankündigung harter Regeln mit Sanktionsmöglichkeiten kam auch von Andrea Nahles noch nicht. Ein Verordnungsentwurf der IG Metall lieht zwar bereits seit zwei Jahren bereit, doch auch er sieht alles Mögliche vor – nur keine eindeutigen Regeln. Ein neuer Ausschuss beim Arbeitsministerium soll nun Regeln ermitteln.
"Wir brauchen allgemeingültige und rechtssichere Kriterien, bevor wir den Betrieben etwas vorschreiben", sagt Nahles. Bis zum kommenden Jahr soll die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin darstellen, ob und wie sich Belastungsschwellen festlegen lassen.
Bis dahin bleibt es den Betrieben selbst überlassen, etwas gegen den Stress zu tun. In Nahles Ressort verweist man darauf, dass Arbeitgeber schon heute in der Pflicht sind, psychische Belastungen nicht anders zu behandeln als körperliche. dpa/dhz