Leben in der EU Diese Rechte haben Sie als EU-Bürger

Ob Wahlrecht, Ausbildung oder Gesundheitsversorgung – EU-Bürger haben viele Rechte. Was Sie wissen müssen.

EU-Bürger haben das Recht, sich in jedem Land der EU fortzubilden und zu studieren. - © Foto: Nebojsa Bobic/Fotolia

Europa ist einzigartig und bietet seinen Bürgern viele Rechte - Von Bürgerinitiativen und Petitionen bis hin zum Recht auf Bildung in jedem EU-Land oder Verbraucherrechten.

1. Europawahl und Kommunalwahlen

In dem EU-Land, in dem Sie leben, können Sie an Kommunalwahlen und an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen und jeweils als Kandidat antreten. Dabei gelten für Sie wie für die Staatsangehörigen dieses Landes dieselben Bedingungen.

2. Ihre Stimme für Europa

Als Bürger Europas dürfen Sie Ihre Meinung zu geplanten neuen EU-Gesetzen äußern und haben das Recht, eine Europäische Bürgerinitiative zu starten oder zu unterstützen. Damit wird die Europäische Kommission aufgefordert, Gesetzesvorschläge für einen bestimmten Bereich einzubringen, der in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, beispielsweise Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder Gesundheitswesen.

Sie können beim Europäischen Parlament oder beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Petition einreichen, wenn Sie eine Beschwerde zu EU-Angelegenheiten haben.

3. Freizügigkeit

Sie haben das Recht, sich in jedem Land der EU fortzubilden und zu studieren, und zwar zu denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Landes. Zudem haben Sie das Recht, in jedem EU-Land zu arbeiten.

4. Gesundheit

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, die Gesundheitsversorgung in jedem EU-Land in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie während einer Reise in ein anderes EU-Land unerwartet erkranken oder einen Unfall haben, erhalten Sie die öffentliche Gesundheitsversorgung zu denselben Bedingungen wie die Versicherten dieses Landes. Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor einer Reise ins Ausland nach Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte.

Zudem können Sie eine geplante Behandlung in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen, die in Ihrem Heimatland vollständig oder teilweise erstattet wird. In einigen Fällen müssen Sie eine Vorabgenehmigung Ihrer Krankenkasse einholen.

5. Verbraucherrechte

Als Verbraucher in der EU haben Sie das Recht auf eine faire Behandlung und werden vor unlauteren Vertragsbestimmungen geschützt.

Auch haben Sie das Recht auf vollständige Informationen vor dem Einkauf. Damit bewusste Entscheidungen getroffen werden können, müssen ausreichende Informationen gegeben werden.

Bei Online-Einkäufen haben Verbraucher das Recht, Produkte, die nicht ihren Erwartungen entsprechen, innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.

Wenn ein Produkt defekt ist, können Verbraucher eine Nachbesserung, einen Ersatz oder – wenn dies nicht möglich ist – eine Preisminderung oder Erstattung einfordern.

6. Reisen

Passagiere haben das Recht auf Informationen, Hilfe und in Fällen von Stornierungen oder großen Verspätungen unter bestimmten Umständen auf Entschädigung;

Bei Pauschalreisen haben Sie umfassende Rechte. Sie können ohne Vertragsstrafe stornieren und sind geschützt, falls der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft bankrottgehen. Zudem haftet der Verkäufer für Dienstleistungen, die nicht dem entsprechen, was Sie gebucht haben.

Das Konsulat oder die Botschaft eines beliebigen EU-Mitgliedstaates können Sie um Hilfe bitten, wenn Sie beispielsweise wichtige Dokumente verlieren, einen schweren Unfall haben oder verhaftet werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Bürgern anderer Mitgliedstaaten in Notsituationen helfen, ein Land zu verlassen.

Recht auf Nichtdiskriminierung: Sollten Sie eine Behinderung haben oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein,

garantieren Ihnen die EU-Vorschriften bei einer Reise per Flugzeug, Zug, Schiff, Bus oder Reisebus den Anspruch auf Hilfe. Informieren Sie das Beförderungsunternehmen möglichst vor Ihrer Reise. Haben Sie in Ihrem Heimatland Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, können Sie diesen mit dem EU-weit einheitlichen Parkausweis für Behinderte auch in anderen EU-Ländern nutzen. Die Bedingungen des Ziellandes gelten immer.

7. Telekommunikation

Als EU-Bürger haben Sie das Recht auf eine garantierte, angemessene Qualität von Telekommunikationsdiensten zu erschwinglichen Preisen, unabhängig von Ihrem Wohnort in der EU. Anbieter müssen transparente und aktuelle Informationen zu ihren Preisen und Tarifen von Telekommunikationsdiensten bereitstellen.

Sie haben das Recht auf einen schriftlichen Vertrag von ihrem Telefonanbieter. Darin müssen klare Angaben und Einzelheiten zu dem Tarif, die Sie gebucht haben, enthalten sein. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden, sollte der Anbieter seine Vertragsbedingungen ändern.

Es ist möglich, Ihren Telefonanbieter innerhalb eines Tages zu wechseln, ohne die Telefonnummer zu ändern. meh

8. Grenzüberschreitende Scheidungen und Trennungen

Als Bürger der EU haben Sie Anspruch auf Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und Flexibilität, wenn mehr als ein EU-Land von Ihrer Familiensituation betroffen ist. Die in den meisten EU-Ländern geltenden Vorschriften helfen Ihnen dabei, herauszufinden:

– die Gerichte welches Landes befugt sind, über Ihre Scheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes zu entscheiden und das Sorge- und Besuchsrecht sowie den Unterhalt für Ihre Kinder festzulegen

– das Gesetz welches Landes das Gericht bei Ihrer Scheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendet. Dadurch wird verhindert, dass sich einer der Ehepartner schnellstmöglich an ein Gericht wendet, dessen nationales Gesetz für ihn oder sie am günstigsten wäre. Dies ist lediglich der Fall, wenn sich die Ehepartner bei einer grenzüberschreitenden Scheidung nicht darauf einigen können, welches Gesetz angewandt werden soll

– das Gesetz welches Landes die Gerichte anwenden, um den Unterhalt für Ihre Kinder festzulegen

9. Rechte von Opfern von Straftaten und ein faires Verhalten

Wenn Sie in der EU Opfer einer Straftat werden, haben Sie das Recht auf besonderen Schutz. Zudem haben Sie das Recht auf ein faires Verfahren überall in der EU, wenn Sie verdächtigt oder beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Dazu gehört das Recht auf einen Dolmetscher und Übersetzung, auf Belehrung über Verfahrensrechte und Unterrichtung über die gegen Sie vorgebrachte Beschuldigung, auf einen Anwalt sowie das Recht, bei Ihrer Festnahme mit Ihrer Familie und Ihrem Konsulat zu sprechen.

10. Information und Beratung

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, sich in Ihrer Muttersprache an die EU zu wenden und Informationen und Beratung zu Ihren EU-Rechten zu erhalten. meh