Wohnungsmieten in Ballungsräumen Mietpreisbremse: Maas einigt sich mit Koalitionsspitzen

Bundesjustizminister Maas hat sich mit den Koalitionsspitzen auf die Mietpreisbremse geeinigt. Doch Ausnahmen werden auch hier die Regel bestätigen. Was Sie weiterhin zur Mietpreisbremse wissen müssen.

Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Bestandswohnungen und nicht bei Neubauten. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben nichts von der Mietpreisbremse. - © Foto: flashpics/fotolia

Egal, ob München, Düsseldorf  oder Hamburg – die Wohnungsmieten ziehen immer weiter an. Durch die Mietpreisbremse sollen sie gedeckelt werden. Nun hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit den Koalitionsspitzen auf einen besseren Schutz vor drastischen Mieterhöhungen geeinigt.Künftig darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete in ausgewählten Gebieten maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.

Neubauten von Mietsteigerungen ausgenommen

Laut Informationen der "dpa" sind Neubauten davon ausgenommen. Auch den Makler soll in Zukunft nicht mehr automatisch der Mieter, sondern der Auftraggeber zahlen. Die Regelungen sollen noch in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.

"Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben", so Maas. "Dazu soll die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten. Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel."

Mietpreisbremse nur für "angespannten Wohnungsmarkt"

Die Mietpreisbremse soll nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten. Ausgewählt werden diese Gebiete von den Ländern für einen Zeitraum von fünf Jahren. Um die Investitionsbereitschaft in Neubauten zu erhalten, werden diese von der Regelung ausgenommen. Das gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Eigentümerverbände, der Mieterschutzbund und die Immobilienbranche üben teils Kritik, teils Zustimmung am Konzept der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Mietpreisbremse. Doch was steckt eigentlich wirklich dahinter und was bedeutet es für Mieter? Die Deutsche Handwerks Zeitung hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Das regelt die Mietpreisbremse

Derzeit darf die Miete beliebig hoch sein, wenn die Wohnung neu vermietet wird. Laut Bundesjustizministerium kommt es vor allem in den Groß- und Universitätsstädten zu einem Anstieg um 20-40 Prozent bei Neuvermietungen. Die geplante Mietpreisbremse will diese Preissprünge deckeln. Künftig sollen die Mieten nicht mehr als zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Mieten zu rasant steigen und Normal- und Geringverdiener aus beliebten Wohnlagen verdrängt werden.

In welchen Städten gilt die Mietpreisbremse?

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll die geplante Mietpreisbremse in den Städten wirken, in denen ein "angespannter Wohnungsmarkt" besteht. Dennoch wird sie nicht bundesweit einheitlich gelten. Die einzelnen Bundesländer werden ermächtigt, die jeweiligen Gebiete für fünf Jahre auszuweisen. Nach Angaben des Ministeriums wüssten die Länder am besten, in welchen Ländern die Deckelung am Notwendigsten sei. Ob die Mietpreisbremse ungesetzt wird, ist also einzig und allein den Ländern vorenthalten.

Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Der örtliche Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete. Die meisten Städte erstellen solche Mietspiegel bereits seit einigen Jahren, um die Zulässigkeit von Mieterhöhungen zu überprüfen. In der Regel werden die Mietspiegel in Zusammenarbeit mit örtlichen Interessensgruppen erstellt.

Von einem "qualifizierten Mietspiegel" spricht man, wenn er nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt worden ist und allgemein anerkannt ist. Der Mieterschutzbund kritisiert allerdings, dass die Bezugsgröße von Mietspiegeln die Mietverträge der vergangenen vier Jahre sind. "Es wird nicht der Durchschnitt aller bestehenden Mieten herangezogen, sondern nur die obere Spitze", sagt Geschäftsführer Claus O. Deese.

Maas hat allerdings angekündigt, die Kriterien zur Berechnung des Mietspiegels zu reformieren. "Wir wollen ein genaueres Bild über die Entwicklung der Mieten bekommen", so Maas gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa).

Welche Ausnahmen gelten bei der Mietpreisbremse?

Im derzeitigen Gesetzesentwurf sind Erstbezüge von Neubauten von der Mietpreisbremse ausgeschlossen. Maas zeigt sich allerdings offen für weitere Ausnahmen. Laut Informationen von tagesschau.de könnten Neubauten generell von der Mietpreisbremse ausgenommen werden. Das würde dann auch auf die Zweit- und Drittvermietung zutreffen.

Darüber hinaus sollen Modernisierungen von der Mietpreisbremse ausgeschlossen sein. Demzufolge können Vermieter die Miete aufgrund der Modernisierungskosten erhöhen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Erhöhung der Miete schriftlich begründen.

Durch die Mietpreisbremse sollen die Modernisierungskosten allerdings gedeckelt werden. Diese liegen derzeit bei 11 Prozent und sollen auf zehn Prozent gesenkt werden. "Politisch finde ich das gut, nur es wird praktisch schwer umzusetzen sein", so Deese.

Wie soll die Maklerprovision künftig geregelt sein?

Der Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse regelt auch den Umgang mit Blick auf die Maklerprovision . Sucht der Vermieter über einen Makler einen neuen Mieter für die Wohnung, soll er künftig die Maklerprovision bezahlen. Bislang sind die Maklerkosten auf den Mieter abgewälzt worden. Das Prinzip "Wer bestellt, der zahlt" soll abgeschafft werden. Nur Mieter, die einem Makler einen schriftlichen Auftrag geben eine Wohnung zu finden, müssen künftig die Maklerprovision bezahlen.

Gilt die Mietpreisbremse auch für bestehende Mietverträge?

Derzeit ist vorgesehen, dass die Mietpreisbremse nur für neue Mietverträge gilt. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf die Preisdeckelung. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund macht weiterhin darauf aufmerksam, dass "bei Neuvermietungen eine vorher teure Wohnung künftig nicht billiger wird, weil ein Vermieter mindestens so viel verlangen darf, wie beim vorherigen Mieter."

Keine Mietsenkungen durch Mietpreisbremse

Laut Ropertz und Deese werde es nirgendwo in Deutschland zu Mietsenkungen kommen werde, da durch die Mietpreisbremse lediglich die rasante Steigerung der Mieten gedeckelt wird. "Überteuerte Mieten werden gewissermaßen legalisiert", so Deese. Für Ropertz hat die geplante Mietdeckelung allerdings doch etwas Gutes. Gegenüber tagesschau.de sagt er: "Die Mietpreisbremse wird den Menschen helfen, die gezwungen sind, umzuziehen", sagt Ropertz. "Sei es, weil sie wegen des Jobs, der Ausbildung oder dem Studium die Stadt wechseln müssen oder weil sie eine Familie gründen und eine größere Wohnung suchen."

Anstieg von Mietstreitigkeiten befürchtet

Der Eigentümerverband Haus & Grund äußert sich dagegen kritisch zur Mietpreisbremse. Der Verband rechnet mit 150.000 zusätzlichen Mietstreitigkeiten im Jahr. "In vielen Fällen ist überhaupt nicht eindeutig klar, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Mit der Mietpreisbremse wird somit der Boden für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermietern bereitet", erläuterte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.

Aus Sicht des Verbandes ist die Mietpreisbremse insgesamt verfassungsrechtlich bedenklich und schadet zudem dem Wohnungsmarkt. "Die Mietpreisbremse schafft nicht eine einzige neue Wohnung für einkommensschwache Wohnungssuchende, sondern greift in unzulässiger Weise in die Rechte der Eigentümer ein", so Kornemann.

Laut Angaben des Bundesjustizministeriums soll die Mietpreisbremse bereits 2015 in Kraft treten. Die Regelungen können allerdings erst dann wirksam werden, wenn die einzelnen Länder die Rechtsverordnungen zur Ausweisung der entsprechenden Gebiete erlassen haben. cle