Da mit Tieren und Produkten Tierseuchenerreger verbreitet werden können, wächst die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung gegen Tierseuchen im In- uns Ausland. Welche Maßnahmen das neue Tiergesundheitsgesetz ab 1. Mai enthält.

Das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) löst das derzeit noch geltende Tierseuchengesetz zum 1. Mai 2014 ab. Es übernimmt im Hinblick auf die Bekämpfung von Tierseuchen bewährte Vorschriften, setzt aber verstärkt auch auf Prävention.
Der Handel mit Tieren, Teilen von Tieren oder Erzeugnissen daraus innerhalb der EU und mit Drittstaaten steigt stetig. Da mit Tieren und Tierprodukten Seuchenerreger verbreitet werden können, wächst die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung. Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.
Eigenbetriebliche Kontrollen und hygienische Maßnahmen
Zum neuen Tiergesetz gehören beispielsweise eigenbetriebliche Kontrollen, verpflichtende hygienische Maßnahmen und das neue Monitoring über den Gesundheitszustand von Tieren. Darüber hinaus können die zuständigen Behörden Schutzgebiete einrichten, die überwiegend frei von Tierseuchen sind und in die nur Tiere mit entsprechend nachgewiesenem Gesundheitsstatus gebracht werden dürfen.
Im Rahmen der Prävention soll zukünftig das Friedrich Loeffler-Institut die weltweite Tierseuchensituation beobachten und frühzeitig auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen, zum Beispiel die drohende Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse. Zudem soll am Loeffler-Institut eine "Ständige Impfkommission Veterinärmedizin" etabliert werden, die mit Rücksicht auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll. Eine in der Humanmedizin vergleichbare Kommission ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt.
Maßnahmen gegen Tierseuchen erfolgreich
Das bisherige Tierseuchengesetz enthält zudem Vorschriften für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen. Außerdem enthält es Regularien für die Bekämpfung der Tierseuchen im Inland.
Durch die konsequente Anwendung dieser Vorschriften und Maßnahmen konnten in der Vergangenheit gefährliche Tierseuchen wie zum Beispiel Lungenseuche, Wild- und Rinderseuche, Rotz und Beschälseuche der Pferde, Maul- und Klauenseuche oder Tollwut erfolgreich bekämpft werden. Milzbrand und Rauschbrand, Tuberkulose, Brucellose und die enzootische Leukose der Rinder gelten ebenfalls als eingedämmt, treten aber noch vereinzelt auf. In der Bekämpfung anderer Tierseuchen, wie zum Beispiel der Schweinepest bei Wildschweinen, sind große Fortschritte erzielt worden. Für den Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen ist die Mitarbeit der Tierbesitzer, der Landwirte und Züchter und ihrer Organisationen Voraussetzung. meh