Die Meldung, dass die SPD den Handwerkerbonus abschaffen will, sorgt für Empörung im Handwerk. SPD-Chef Gabriel hat den Vorstoß seiner Partei nun allerdings gebremst. Auch das Finanzministerium sieht keinen Handlungsbedarf. Der Handwerkerbonus bleibt.

Ein Gutachten zum Handwerkerbonus, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, sorgte am Donnerstag für Verunsicherung und Kritik aus dem Handwerk. Ökonomen hatten empfohlen, die 2006 eingeführte Begünstigung wieder abzuschaffen, da das Ziel, Schwarzarbeit zu bekämpfen sowie Handwerk und Mittelstand zu stärken, unzureichend erfüllt worden sei.
Aufgrund der Ergebnisse hatte auch der SPD-Fraktionsvize, Carsten Schneider, den Bonus infrage gestellt. Die damit verbundenen Ziele würden teils verfehlt, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Schnell verbreitete sich die Nachricht, dass die SPD den Handwerkerbonus abschaffen wolle.
Gabriel für den Handwerkerbonus
Doch Parteichef Sigmar Gabriel gab nun Entwarnung. "Ich bin für die Beibehaltung dieses Instruments, Handwerkerrechnungen müssen auch in Zukunft von der Steuer abgezogen werden können", erklärte Gabriel am Donnerstag in Berlin. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie CSU und CDU sehen keinen Handlungsbedarf.
"Handwerkerleistungen müssen auch in Zukunft von der Steuer abgezogen werden können", sagte die handwerkspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Lena Strothmann. Sie warnt auch davor, den Handwerkerbonus abzuschaffen, um die Abmilderung der kalten Progression damit zu finanzieren. Auch diese Forderung hatte Carsten Schneider ins Gespräch gebracht.
Handwerks-Präsident Hans Peter Wollseifer kritisierte die Ergebnisse des Gutachtens, da das Handwerk gerade aufgrund der Steuersubvention gut durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen sei. Entgegen der Kritik am Handwerkerbonus setzt er sich sogar für eine Ausweitung auf einen maximalen Steuerbonus von 4.000 Euro ein. Dann könnte das Instrument von privaten Haushalten auch für die bisher steuerlich nicht begünstigte energetische Gebäudesanierung genutzt werden.
Länder wollen Bagatellgrenze für Kleinstreparaturen
Die Länder pochen seit längerem parteiübergreifend darauf, dass Handwerkerrechnungen zumindest unter 300 Euro nicht mehr beim Fiskus geltend gemacht werden können. Dem Staat brächte eine solche Bagatellgrenze Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro. Mit dem geringeren Handwerker-Steuerbonus sollen nach dem Willen der Länder Steuervereinfachungen an anderer Stelle finanziert werden.
Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) erklärte, die neue Studie bestätige, dass der Steuerbonus hohe Mitnahmeeffekte auslöst. "Es kann jetzt aber nicht darum gehen, das Kind mit dem Bade auszuschütten und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen komplett abzuschaffen." Ein gesetzlicher Sockelbetrag von 300 Euro sei richtig und wichtig.
Doch auch diesem Vorschlag widersprechen Vertreter aus dem Handwerk. "Der Handwerkerbonus hat massiv dazu beigetragen, die Schwarzarbeit in Deutschland einzudämmen und dem Fiskus und den Sozialkassen dadurch zu Mehreinnahmen verholfen", erklärt der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger. Der BHT wendet sich daher vehement gegen den Gesetzentwurf, bei dem Handwerkerleistungen erst ab 300 Euro von der Steuer abgesetzt werden können.
Österreich führt Handwerkerbonus ein
Wer die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen schwäche, der schade dem Handwerk, betonte auch der Landeshandwerkspräsident aus Baden-Württemberg, Joachim Möhrle. Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit müssten mit aller Entschiedenheit bekämpft werden. Dazu gehöre auch, den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen für Privatpersonen weiter auszubauen, anstatt die Möglichkeiten für den Kunden einzuschränken. Nach Schätzungen des BWHT werde etwa ein Drittel des handwerklichen Umsatzes im Bereich der Schwarzarbeit erbracht. Dem Staat gingen damit Unsummen verloren. Mit dem Steuerbonus könne hier erfolgreich gegengesteuert werden.
Als Beispiel für den Erfolg des Handwerkerbonus nennen beide Präsidenten, dass Österreich zum 1.Juli 2014 einen Handwerkerbonus nach deutschem Vorbild einführe. Der Experte für Schattenwirtschaft, Prof. Friedrich Schneider von der Universität Linz, hat errechnet, dass dort 300 Millionen Euro an Steuerausfällen 400 bis 500 Millionen an zusätzlichen Steuereinnahmen gegenüberstehen. Außerdem würde die Schattenwirtschaft um 1,9 Milliarden Euro reduziert. dpa/dhz
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Seit 2006 können Bürger Handwerkerleistungen bei der Steuer absetzen. Der 2009 erweiterte Steuerbonus beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt werden Arbeitskosten einschließlich Umsatzsteuer, aber keine Kosten für Material. Der Bonus wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet. Dies kostet den Staat jährlich 1,52 Milliarden Euro.