Steuerliche Absetzbarkeit SPD zweifelt am Handwerkerbonus

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen kostet den Staat rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Aus der SPD werden nun Stimmen laut, die den Bonus in Frage stellen. Doch das Handwerk wehrt sich. Denn der Staat verdient auch gut am Handwerkerbonus.

Zweifel am Handwerkerbonus werden laut. Eine Studie empfiehlt die Abschaffung. - © Foto: Superingo/Fotolia

Die SPD pokert offenbar mit dem Handwerkerbonus und möchte im Gegenzug für die Zustimmung zur Abschaffung der kalten Progression, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen auf den Prüfstand kommt. Der "Süddeutsche Zeitung" zufolge sieht der Vize-Fraktionschef der SPD, Carsten Schneider, großen Handlungsbedarf. "Das kann der Finanzminister nicht ignorieren", sagte er gegenüber der Zeitung.

Konkreter Anlass bietet eine Studie der Universität Freiburg und der Beratungsfirma Ernst & Young, die den Handwerksbonus und seine Folgen im Auftrag der Bundesregierung untersucht haben. Demnach würden viele Handwerkskunden die Arbeiten auch ohne den Bonus in Auftrag geben. Viele der Arbeiten seien zudem gesetzlich vorgeschrieben wie etwa die Kaminkehrerarbeiten.

"Der Steuerbonus ist eine Erfolgsgeschichte"

Im Jahr 2009 wurde die Obergrenze des Handwerkerbonus erhöht, um die Konjunktur anzukurbeln und die Schwarzarbeit einzudämmen. Bis zu 6.000 Euro pro Jahr berücksichtigen die Finanzämter seitdem bei jedem Steuerzahler. Die Steuerermäßigung beträgt zwanzig Prozent der Kosten, also bis zu 1.200 Euro.

Und diese Ermäßigung sei auch nötig und erfolgreich, wehrt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sich gegen die Ergebnisse. Er zweifelt zudem die Schlussfolgerung des Gutachtens an. "Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen ist eine Erfolgsgeschichte", verteidigt ZDh-Präsident Hans Peter Wollseifer. Das Instrument stehe daher entgegen der Berichte nicht zur Disposition.

Vergessen werde in der Debatte, dass das Bundesfinanzministerium die jetzt vorgetragenen Kritikpunkte im Januar mit einem neuen Anwendungsschreiben bereits aufgegriffen habe. So seien beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten von Schornsteinfegern nur noch eingeschränkt abzugsfähig und die Leistungen eines Gutachters nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt.

Im Wahlkampf hatte die SPD noch empfohlen eine Bagatellgrenze für Kleistreparaturen in einer Höhe von 300 Euro einzuführen. Vier Bundesländer haben den Vorschlag kürzlich wieder aufgegriffen und einen Antrag an die Bundesregierung gestellt, um den Handwerkerbonus erneut zu diskutieren.

Die Autoren der Studie kommen allerdings laut "SZ" zu dem Ergebnis, dass die Bagatellgrenze nicht sinnvoll wäre. Sie würde zwar die staatlichen Ausgaben, nicht aber die Schwarzarbeit, senken. Deshalb plädieren sie für die Abschaffung der steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Gut 1,5 Milliarden Euro im Jahr könnte der Staat so angeblich sparen.

Handwerk will Bonus ausweiten

Wollseifer hält dagegen: "Fakt ist doch, dass die privaten Haushalte zunehmend das Instrument des Steuerbonus nutzen. Die Beauftragung von legal ausgeführter Handwerksleistung bringt dem Fiskus in jedem Fall 19 Prozent Steuereinnahmen – auf die begünstigte Handwerkerleistung ebenso wie auf die nicht begünstigten Materialkosten." Dazu würden die von Haushaltsexperten gerne vergessenen Unternehmenssteuern kommen, die anwachsen – Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer; sowie die zusätzlichen Einnahmen aus der Lohnsteuer und steigende Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Nach ZDH-Angaben sind die Schlussfolgerungen des Gutachtens kaum haltbar. Richtig ist dagegen, dass die illegale Beauftragung von Handwerkerleistungen in Privathaushalten seit Jahren zurückgeht. Außerdem sei das Potential des Steuerbonus noch nicht einmal ausgeschöpft. Wollseifer fordert deshalb eine Ausweitung auf den Satz für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, die bis zu 20 Prozent von 20.000 Euro, also einen maximalen Steuerbonus von 4.000 Euro, erlauben. "Dann könnte dieses Instrument von privaten Haushalten auch für die bisher steuerlich nicht begünstigte energetische Gebäudesanierung genutzt werden." dhz