Nach dem Bekanntwerden zweier prominenter Fälle steht der Kampf gegen Steuerhinterziehung wieder ganz oben auf der Agenda – und mit ihm die Frage, ob die strafbefreiende Selbstanzeige ein sinnvolles Mittel ist. Union und SPD sind sich uneins. Was Steuersündern derzeit droht.
Nach FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß nun auch die Publizistin Alice Schwarzer und der Berliner Kulturstaatssekretär André Schmitz (SPD) – sie alle haben zugegeben, Steuern im größeren Umfang hinterzogen zu haben. Und alle drei haben das Mittel der Selbstanzeige genutzt, um möglichst straffrei zu bleiben. Nun ist eine neue Diskussion rund um den Umgang mit Schwarzgeldvergehen entbrannt.
Die SPD will den Kampf gegen Steuerbetrug forcieren. Die Fälle zeigten, "dass wir die Steuerfahndung dringend intensivieren müssen", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann "Spiegel online". Als ersten Schritt schlägt er vor, die strafbefreiende Selbstanzeige zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Steueroasen seien eine akute Bedrohung für Demokratien, die darauf angewiesen sind, ihr Gemeinwesen mit Steuern zu finanzieren.
Selbstanzeige: SPD dagegen, CDU dafür
"Die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder gehört vom Tisch, weil sie Steuerhinterziehung gegenüber anderen Straftaten privilegiert", forderte auch der SPD-Finanzexperte Joachim Poß im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung und widerspricht damit der Meinung der CDU, die an diesem Mittel festhalten will.
So sagte CDU-Finanzexperte Norbert Barthle: "Wir brauchen die Selbstanzeige so lange es Steueroasen gibt. Nur so kommt der Staat an das ihm zustehende Steuergeld." Auch Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel sprach sich dafür aus, die Regelung beizubehalten, da sie die einfachste und effektivste Form für den Staat sei, an hinterzogene Steuern heranzukommen.
Doch was droht Steuersündern derzeit wirklich und führt die Selbstanzeige wirklich zur Straffreiheit? Ein Überblick zeigt, welche Strafen für welche Fälle drohen:
Grundsätzlich gilt, dass Steuerhinterziehung eine Straftat ist. Wer vom Fiskus bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung ertappt wird, muss je nach Höhe des Steuerschadens mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen. Laut Bundessteuerberaterkammer verjährt Steuerhinterziehung in schweren Fällen erst nach zehn Jahren.
Zusätzlich müssen die verschwiegenen Erträge der letzten zehn Jahre nachversteuert und inklusive Strafzins bezahlt werden. Meistens sind die Strafen als Einmalzahlung fällig.
Selbstanzeige: Wer straffrei bleibt
Eine Regelung zur Straffreiheit im Steuerstrafrecht gab es schon 1919 in der Reichsabgabenordnung (§ 374). Heute gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Eine Strafe entfällt, wenn die Behörden von dem Fall bis zum Zeitpunkt der Anzeige noch nichts wussten. Außerdem darf es nur um Hinterziehungsbeträge bis maximal 100. 000 Euro gehen. Sofern keine Ermittlungen laufen, kann der Steuersünder seine nicht-erklärten Einkünfte dem Finanzamt vollständig nachmelden.
2011 hat die Bundesregierung die gesetzlichen Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige verschärft. Bei einer solchen Selbstanzeige bleiben seitdem nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Hinterziehungsbeträge bis 50.000 Euro pro Vorgang straffrei. Bis 100.000 Euro kann von einer Strafe dann abgesehen werden, wenn der Betroffene neben den Verzugszinsen von 0,5 Prozent pro Monat einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zahlt.
War der Kampf gegen den Steuerbetrug und die Steuerflucht ins Ausland wichtiges Thema im zurückliegenden Wahlkampf, so wurde das Problem bislang noch nicht aufgegriffen. Erst im vergangenen Jahr war das Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert. Durch die aktuellen Fälle gewinnt die Diskussion an Aufwind. Für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten sind die Länder zuständig. In den vergangenen Monaten sind hier mehr Selbstanzeigen denn je eingegangen. dhz/dpa