Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags Mindestlohn: Warnung vor Ausnahmen

Die Bundesregierung darf Arbeitnehmer nicht per Gesetz vom Mindestlohn ausschließen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt in einem Gutachten die geplanten Ausnahmen an. Azubis, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige bleiben aber weiter außen vor – hier sind sich alle Parteien einig.

Für Azubis soll kein Mindestlohn gelten. Damit sie deshalb nicht auf eine Ausbildung verzichten, sind weitere Sonderregeln im Gespräch. - © Foto: AMH

Die SPD kämpft für den gesetzlichen Mindestlohn, der keinen Arbeitnehmer ausschließt und bekommt nun Rückendeckung vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. In einem Gutachten bestätigt er verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber den Plänen der Union. Diese besteht auf Ausnahmeregelungen für mehrere große Personengruppen wie Rentner, Saisonarbeiter und Studenten und hat damit einen weiteren Streit mit dem Koalitionspartner provoziert.

Die Autoren des Gutachtens, über das die "Süddeutsche Zeitung (SZ)" berichtet, erklären, dass die Ausnahmen gegen den Grundsatz im Grundgesetz verstoßen, alle Menschen gleich zu behandeln. Als unproblematisch sehen sie dagegen Ausnahmeregelungen für Azubis, Praktikanten ohne abgeschlossene Ausbildung und ehrenamtlich Tätige an. Da diese nicht als Arbeitnehmer im eigentlichen Sinn gelten, soll für sie kein Mindestlohn gelten. Dieser Vereinbarung stimmte auch bereits Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu.

Sonderregelungen für junge Arbeitnehmer

Bei Jugendlichen und jungen Arbeitnehmern könnte es nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes allerdings trotzdem Sonderregelungen geben. So heißt es im Gutachten: "Jugendliche sollten mit der Aussicht auf eine Entlohnung nach Mindestlohn nicht verleitet werden, auf eine Berufsausbildung zu verzichten." Falsche Anreize sollten vermieden werden. Laut SZ könnte sich dies auf eine nach Alter gestaffelte Mindestlohnregelung beziehen, wie sie viele EU-Staaten wie die Niederlande oder Großbritannien bereits haben.

Das Gutachten hatte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, in Auftrag gegeben. Sowohl Parteimitglieder der CSU als auch der CDU hatten zuvor mehrmals auf möglich Ausnahmen beim flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro hingewiesen. Im Fokus stand vor allem der Zuverdienst von Rentnern – das vielzitierte Zubrot. Doch mit dieser Zubrot-Formel "könnte auch jeder erwerbstätigen Frau mit gut verdienendem Ehepartner der Mindestlohn vorenthalten werden – und umgekehrt", sagte Pothmer laut SZ. jtw