Arbeitnehmer-Entsendegesetz Mindestlohn: Wer ihn kontrolliert

Besuch vom Zollamt im Betrieb – meist geht es dabei um Schwarzarbeit. Doch die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit kümmert sich auch um die Mindestlöhne in Deutschland und überprüft deren Einhaltung. Problem schon jetzt: zu wenig Personal – und das obwohl der Mindestlohn erst in einzelnen Branchen gilt.

Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollieren in Betriebe auch, ob die Angestellten den Mindestlohn bekommen, wenn der Tarifvertrag dies vorsieht. - © Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn steht im Koalitionsvertrag. Bis 2017 soll er kommen, in einzelnen Branchen tarifliche Lohnuntergrenzen ablösen und in anderen überhaupt erst ein garantiertes Lohnminimum schaffen. Ob – und wenn ja, welche – Ausnahmen es geben wird, müssen Union und SPD noch aushandeln. Die neue Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles pocht auf die beschlossenen 8,50 Euro und zwar ohne Ausnahmen. Der CDU-Wirtschaftsrat hat sich allerdings schon wieder kritisch gezeigt, ob sich das durchsetzen lässt.

Fest steht allerdings, dass der Mindestlohn auf mehr Branchen ausgeweitet wird. Bislang gelten in 14 Branchen Lohnuntergrenzen, acht davon gehören zum Handwerk. Kontrolliert werden die Mindestlöhne vom Zoll, genauer gesagt von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die sich vorrangig um die sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland kümmert.

Mindestlohn nicht gezahlt: Geldbuße droht

Genauso wie bei den Kontrollen zur Schwarzarbeit nehmen die Prüfer bei den Mindestlohn-Kontrollen Betriebe, Beschäftigte und Arbeitsverträge genau unter die Lupe. Arbeitgeber, die weniger bezahlen als es geltende tariflichen Löhne vorsehen, begehen eine Ordnungswidrigkeit – ein Bußgeld droht. Das regelt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Demnach drohen demjenigen, der einen Mindestlohn umgeht, Geldbußen von bis zu 500.000 Euro .

Doch obwohl die Kontrolle der Mindestlöhne eindeutig geregelt ist, gibt es in der Praxis Probleme. Kontrollen können nicht so häufig durchgeführt werden, wie es der Zoll gerne hätte. Denn die zuständigen Behörden haben zu wenig Mitarbeiter – und das schon jetzt, wo der flächendeckende Mindestlohn noch gar nicht gilt.

Dazu kommt, dass die Überprüfung, ob ein Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt oder nicht, extrem zeitaufwendig ist. Mit Scheinselbstständigkeiten und Scheinwerkverträgen versuchen manche Arbeitgeber den Mindestlohn zu unterlaufen.

So mahnt der Vorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, dass die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit rasch neues Personal brauche. Gegenüber dem "Tagesspiegel" sagte Klaus H. Leprich: "Uns fehlen 2.000 Leute".

6.700 Angestellte stünden bei der Behörde derzeit für Kontrollen zur Verfügung. Richtig ernst werden könnte es ab 2017, wenn alle Branchen überprüft werden müssen. Ob dann zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden, ist noch unklar. Das Bundesfinanzministerium, das für den Zoll zuständig ist, macht das von den Haushaltsverhandlungen abhängig. jtw

Welche tariflichen Branchen-Mindestlöhne bislang gelten

  Branchen    Geltung   Ost    West    Erhöhung geplant    Ost    West  
Abfallwirtschaft bis 30.6.2014 8,68 Euro 8,68 Euro
Bauhauptgewerbe   bis 31.12.2013 10,25 Euro 11,05 bis 13,70 Euro ab 1.1.2014 mindestens 10,50 Euro mindestens 11 Euro
Berufliche Aus- und Weiterbildung bis 31.12.2013 11,25 Euro 12,60 Euro ab 1.1.2014 (ab 1.1.2015) 11,65 Euro (12,50 Euro) 13 Euro (13,35 Euro)
Dachdecker   bis 31.12.2013 11,20 Euro 11,20 Euro
Elektrohandwerk   bis 31.12.2013 8,85 Euro 9,90 Euro ab 1.1.2014 (ab 1.1.2015) 9,10 Euro (9,35 Euro) 10 Euro (10,10 Euro)
Friseure   bis 31.12.2014 6,50 Euro 7,50 Euro ab 2015 8,50 Euro 8,50 Euro
Gebäudereiniger   bis 31.10.2013   7,56 bis 9 Euro 9 bis 11,33 Euro ab 1.1.2014 mindestens 7,96 Euro mindestens 9,31 Euro
Gerüstbauer   seit 1.8.2013 10 Euro 10 Euro
Maler- und Lackierer   bis 30.4.2014 9,90 Euro 9,90 bis 12,15 Euro
Pflegebranche bis 31.12.2014 8 Euro 9 Euro
Sicherheitsdienste bis 31.12.2013 7,50 Euro 7,50 bis 8,90 Euro
Steinmetze und Steinbildhauer   ab 1.10.2013 10,13 Euro 11 Euro
Wäschereien bis 31.3. 2013 7,00 Euro 8,00 Euro ab 1.2.2014 (ab 1.10.2014)7,50 Euro (8,00 Euro)8,25 Euro (8,50 Euro)
Zeitarbeit bis 31.12.2013 7,50 Euro 8,19 Euro ab 1.1.2014 7,80 Euro 8,50 Euro

 Quellen: Statistisches Bundesamt, Zoll und Branchen

Welche rechtlichen Grundätze beim Mindestlohn bislang gelten, erfahren Sie hier.>>>

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