Koalitionsverhandlungen Modernisierungsumlage: Bauwirtschaft warnt vor Kürzungsplänen

Vermieter, die Geld in Modernisierungsmaßnahmen stecken, sollen zukünftig weniger Kosten auf die Mieter umlegen können. Union und SPD planen eine Kürzung und zeitliche Befristung der Modernisierungsumlage. Bauwirtschaft und Handwerk warnen vor den Plänen.

Union und SPD planen Änderungen bei der Modernisierungsumlage. Unmittelbare Handwerkerkosten können Vermieter aber weiterhin auf die Mieter umlegen. - © Foto: Gina Sanders/Fotolia

Erst im Mai 2013 trat die letzte Mietrechtsreform in Kraft und hat Hausbesitzern zugesichert, dass sie weiterhin elf Prozent der Sanierungs- und Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Zusätzlich wurden weitere Regelungen erlassen, die Investitionen in den Umbau von Mietwohnungen erleichtern sollten. Doch die Neuerungen stehen nun wieder auf der Kippe.

So planen Union und SPD, dass die Modernisierungsumlage nur noch zeitlich befristet erhoben werden kann, bis die unmittelbar anfallenden Handwerker- und Materialkosten amortisiert sind. Nachfolgende Kosten, die ebenfalls mit der Modernisierung zusammenhängen, dürfen Hausbesitzer dann nicht mehr auf die Mieter umlegen. Zudem soll die Umlage von elf auf zehn Prozent sinken.

Kritik: Pläne seien investitionsfeindlich

Gegen diese Pläne laufen nun die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Baugewerbes und der Bauindustrie, sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks Sturm und warnen vor derartigen Festschreibungen im Koalitionsvertrag.

In einem gemeinsamen Appell an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD der Verbände heißt es: "Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau, Infrastruktur gefährdet Arbeitsplätze und ist investitionsfeindlich." Die Politik wünsche sich die energetische Sanierung von Wohngebäuden und den altersgerechten Umbau, würde mit ihren Plänen allerdings das Gegenteil bewirken, warnen Bauwirtschaft und Handwerk.

Nach ihrer Ansicht würde eine befristete Umlage nur der unmittelbaren Handwerker- und Materialkosten verkennen, dass zurzeit auch Architektenhonorare, behördliche Genehmigungen und Reinigungskosten in die anrechenbaren Kosten einfließen. Diese Kosten wären durch die Vorschläge der Arbeitsgruppe nicht mehr erstattungsfähig. Investitionen wären für die Hausbesitzer unwirtschaftlich.

Mieten könnten steigen

Einem Medienbericht zufolge geht der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW sogar davon aus, dass durch die geplanten Änderungen die Mieten steigen würden und das, obwohl Union und SPD erst vor ein paar Tagen eine Mietpreisbremse beschlossen haben .

Im Falle einer Modernisierung würden Vermieter dann künftig häufiger den vollen Mieterhöhungsanspruch nutzen als bisher, schreibt das Portal enbausa.de. Bisher würden Wohnungsunternehmen oft nicht die insgesamt mögliche Modernisierungsumlage erheben, da sich eine solche Erhöhung am Markt nicht durchsetzen ließe oder weil das für die bestehenden Mieter nicht zumutbar wäre. dhz