Eine Schlichtungsstelle für Fluggäste, ein neuer Tarifvertrag in der Zeitarbeit oder das Ende von iGoogle – im November treten wieder einige Neuerungen ein. Das Wichtigste im Überblick.
Steffen Guthardt

Der Urlaub soll eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein. Doch manchmal gibt es bereits am Abflughafen Ärger, zum Beispiel wegen einer Flugverspätung. Ab dem 1. November steht Betroffenen nun die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zur Verfügung, die zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften vermitteln soll. Bisher kümmerte sich die Stelle vor allem um den Bereich Bus und Bahn, doch nun wurden neue Mitarbeiter eingestellt und der Etat aufgestockt, um auch den Fluggastbereich abdecken zu können.
Ob Verspätung, Annullierung oder ein anderes Problem beim Flugantritt, bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro können Fluggäste sich hierhin wenden. Allerdings gilt das Schlichtungsergebnis nur, wenn beide Parteien unterschreiben, eine richterliche Entscheidung ersetzt die Stelle damit im Zweifelsfall nicht.
Erste SEPA-Regeln gelten
SEPA – die vier Buchstaben für den europäischen Zahlungsraum beschäftigten derzeit auch viele Handwerksbetriebe. Spätestens ab dem 1. Februar 2014 akzeptieren Banken ausschließlich noch das SEPA-Verfahren. Doch bereits ab dem 4. November 2013 gelten erste Änderungen zu SEPA, die den Bereich der Datenfernübertragung betreffen. Konkret gilt ab diesem Datum das SEPA-Datenformat 2.7, das unter anderem folgende Änderungen beinhaltet:
- auch ohne die Angabe der BIC können Kunden inländische Zahlungen in Euro mit Hilfe der IBAN in Auftrag geben.
- Standardüberweisungen in der EU sind nur mit SEPA möglich.
Fester Mindestlohn
Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche können sich auf den neuen Tarifvertrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) freuen. Er sieht vor, dass der Mindestlohn ab dem 1. November in dieser Branche fortgeführt wird und ab kommenden Jahr steigt. So bekommen die rund 800.000 Zeitarbeitskräfte in Deutschland ab 2014 in der untersten Entgeltgruppe im Westen mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Im Osten sind es laut der Arbeitgeberseite 7,80 Euro. Bis zum Jahr 2016 soll der Mindestlohn schrittweise auf 9,00 Euro im Westen und 8,50 Euro im Osten angehoben werden.
Neue Führerscheinfragen
Führerscheinprüflinge müssen sich ab dem 1. November auf einen neuen Fragenkatalog einstellen. Insgesamt 23 Fragen im Grundwissen-Bereich wurden für alle Führerscheinklassen überarbeitet.
iGoogle wird abgeschafft
Die Suchmaschine Google wird zum 1. November sein Informationsangebot "iGoogle" einstellen. iGoogle konnte von Nutzern bisher zum Beispiel als Startseite im Webbrowser eingerichtet werden, um in Echtzeit personalisierte Informationen wie Wettervorhersagen oder aktuelle Nachrichten auf einen Blick zu erhalten. 2005 wurde der Dienst eingeführt, die Version für mobile Endgeräte wurde schon zum 31. Juli 2012 eingestellt.
Google begründete den Schritt mit seinem breiten Angebot an Webanwendungen für den Browser Google Chrome und Apps für sein mobiles Betriebssystem Android. Deshalb sei für iGoogle kein ausreichender Bedarf mehr vorhanden. Nutzer von iGoogle können ihre Einstellungen allerdings weiterhin nutzen.
So lassen sich die iGoogle-Startseiten-Einstellungen in eine XML-Datei exportieren:
1. Klicken Sie auf das Zahnrad für (Optionen) und dann auf Einstellungen von iGoogle.
2. Klicken Sie unten auf der Seite neben "iGoogle-Einstellungen auf Ihren Computer exportieren" auf Exportieren.
Alle personenbezogenen Daten, die in anderen Google-Produkten gespeichert sind, stehen in diesen Produkten auch weiterhin zur Verfügung. Dazu gehören Gmail, Google Kalender, Google Finanzen, Google Drive, Google Lesezeichen und Google Aufgabenplaner. So haben Nutzer weiterhin Zugriff auf Ihre E-Mails, Dokumente und Termine. Statt aber über die Gadgets darauf zuzugreifen, werden diese jetzt über die Website des jeweiligen Produkts direkt aufgerufen.
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Neue Vorgaben für Trockner
Zum 1. November treten die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie für Trockner in Kraft. Diese Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten mit hohem Energieverbrauch. Für Haushaltswäschetrockner werden deshalb höhere Anforderungen an die Energieeffizienz gestellt. Ziel ist es, die Wäsche mit geringstem Energieaufwand bestmöglich zu trocknen.
Gekauft werden dürfen daher nur noch Trockner mit mindestens der Energieeffizienz-Klasse C. Zwei Jahre später soll dann die Klasse B Vorschrift werden.
Kfz-Versicherung wechseln
Im November haben Kunden noch die Möglichkeit ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für 2014 zu wechseln. Die Frist endet bei den meisten Versicherungen zum 30. November 2013.
Der Vergleich von Tarifen kann sich durchaus lohnen, oft lassen sich viele Euro im Jahr einsparen. Dazu stehen im Internet verschiedene Tarifvergleiche zur Verfügung.
Die Kündigung beim bisherigen Kfz-Versicherer muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt meist einen Monat, während dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestehen. Bis spätestens zum 1. Januar 2014 sollte dann ein neuer Vertrag abgeschlossen sein.
Kunden können zudem von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Versicherer Tarifänderungen erst nach dem 30. November bekannt gibt.
Mehr Hilfe für Schwerhörige
Personen, die an Schwerhörigkeit leiden, können sich ab dem 1. November über höhere Festbeträge der gesetzlichen Krankenkassen freuen. Der Festbetrag liegt dann bei 784,94 Euro inkl. Mehrwertsteuer für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr. Kunden, die unter einer starken Hörschwäche leiden und ein teureres Gerät benötigen, können bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Fast 14 Millionen Menschen leiden in Deutschland unter Schwerhörigkeit. Jedes Jahr erhalten 500.000 Betroffene eine neue Hörhilfe.
Unbestimmtes Geschlecht
Ab dem 1. November 2013 gilt in Deutschland der Paragraf 22 des Personenstandsgesetzes. Dieser sieht vor, dass Menschen die sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, im Geburtenbuch nicht mehr zwingend einem der beiden Geschlechter zugewiesen werden müssen. Bei Betroffenen kann auf einen Eintrag verzichtet werden oder diese können ihre Geschlechterzugehörigkeit später selbst festlegen.