Haushaltspauschale statt GEZ-Gebühr Rundfunkbeitrag richtet sich nach Unternehmensgröße

Die Haushaltspauschale zur Rundfunkfinanzierung ist seit Anfang des Jahres für alle Bürger verpflichtend. Ermäßigungen und Befreiungen gibt es dennoch. Vor allem kleine Unternehmen profitieren von der Reform der GEZ. Trotzdem regt sich Widerstand gegen das Gesetz. Ein Autovermieter will jetzt gegen die Neuregelung klagen.

Große Unternehmen mit mehr als 20.000 Mitarbeitern zahlen mehr als 3.236 Euro pro Monat. Rechtliche Schritte von einigen Großkonzernen sind in Planung. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro. - © Foto: Marek Gottschalk

Jeder muss zahlen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist die Haushaltspauschale (früher GEZ-Gebühr) für alle Bürger verpflichtend. Doch das neue Gesetz hält für Viele auch Ausnahmen bereit. Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich von der Gebühr befreien lassen.

Darüber hinaus zahlen Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen "RF" (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags) monatlich 5,99 Euro Rundfunkgebühr. Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur noch schwerlich vor diesem Beitrag drücken. Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Haushaltsabgabe für Unternehmen

Doch nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können von einer Ermäßigung profitieren. Statt Zahlungen für jedes einzelne Rundfunkgerät zu leisten, richtet sich die Höhe der Abgabe nun nach der Zahl der Angestellten und der Standorte. Kleine Handwerksbetriebe und andere Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro monatlich. Darüber hinaus orientiert sich der Rundfunkbeitrag an der Anzahl der Betriebsstätten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.

Ab neun Mitarbeitern sind es die obligatorischen 17,98 Euro, die auch für Privatpersonen gelten. Mit der Anzahl der Mitarbeiter steigt die Höhe des Beitragssatzes. Der Höchstsatz für Unternehmen liegt bei 3.236 Euro.

Was des einen Freud, ist des anderen Leid. So haben große Konzerne mit mehreren Filialen bereits angekündigt, gegen die Rundfunkfinanzierung vorzugehen. Der Autovermieter „Sixt“ etwa will gegen die Haushaltspauschale Klage einreichen. Laut Angaben des Online Magazins Deutsche Wirtschafts Nachrichten zahlt der Konzern pro Jahr eine Summe von 3 Millionen Euro an Rundfunkgebühren. Firmenchef Erich Sixt sei fest entschlossen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. cle