Gesetz schafft Erleichterungen für Versicherte Krankenkassen erlassen Schulden bis zum Jahresende

Krankenversicherungen sind in Deutschland gesetzlich Pflicht. Bislang haben Nichtversicherte bei Eintritt in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung hohe Nachzahlungen leisten müssen. Ein neues Gesetz bringt viele Erleichterungen für die Versicherten, in vielen Fällen aber nur vorrübergehend.

Durch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden werden Nichtversicherten hohe Nachzahlungen bei Krankenversicherungen erlassen. - © Foto: macgyverhh/fotolia

Nun ist es amtlich: Vom 1. August an können sich bisher Nichtversicherte gesetzlich krankenversichern, ohne dass sie hohe Nachzahlungen leisten müssen. Wer derzeit keine Krankenversicherung hat, kann sich bis zum 31.12.2013 versichern lassen, ohne hohe Nachzahlungen leisten zu müssen. Allerdings müssen Versicherte hier den Nachweis erbringen. Auch diejenigen, die sich bereits vor dem 1. August versichert haben, werden nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern von Nachzahlungen befreit.

Grundlage der Regelung ist das im Juni vom Bundestag  verabschiedete "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden". Ziel der Regelung ist es, auch die Menschen für die gesetzliche Krankenversicherung zu gewinnen, die sich bislang aus Furcht vor hohen Nachzahlungen nicht bei ihrer Kasse gemeldet haben.

Weiterhin sieht das Gesetz Erleichterungen für die Versicherten vor, die mit ihren Zahlungen in den Rückstand geraten sind. Die bisherigen so genannten Säumniszuschläge in Höhe von fünf Prozent entfallen. Laut Gesetz sollen die Zuschläge nur noch ein Prozent betragen.

Neuer Notlagentarif für Privatversicherte

Darüber hinaus sieht das Gesetz einen Notlagentarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherte, die ihre Prämien aus verschiedenen Gründen nicht zahlen können, werden nach einem Mahnverfahren in diesen Notlagentarif mit einer Leistungsbeschränkung auf akute Erkrankungen übernommen, während der bisherige Versicherungsvertrag ruht.

"Der neue Notlagentarif ist eine gute Lösung für alle Versicherten: Er verringert das Problem der Beitragsschulden für die Betroffenen und entlastet damit letztlich auch die übrigen Versicherten", sagt Uwe Laue, Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.  

Sobald die Schulden beglichen sind, können die Betroffenen in ihren alten Normaltarif zurückkehren. Gleichzeitig sinkt die Summe der Beitragsausfälle und so auch die Belastung der übrigen Versicherten. Allerdings steht Privatversicherten im Zuge des Notlagentarifes auch ein eingeschränktes Leistungsspektrum der Kasse zur Verfügung.

Im Zuge der Gesundheitsreform von 2007 ist eine Versicherungspflicht für alle ehemals gesetzlich Versicherten eingeführt worden, gleich aus welchen Gründen sie ihren Versicherungsschutz verloren haben. Seit 2009 gilt zudem eine Versicherungspflicht für ehemals Privatversicherte. cle/dpa