Sorge um Betriebe: Die Wirtschaft fürchtet Substanzverlust in schlechten Zeiten, käme die Vermögenssteuer zur Ertragsteuer hinzu. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnt vor dem Verlust von Arbeitsplätzen.
Karin Birk

Das Handwerk warnt eindringlich vor den Vermögensteuerplänen der Opposition. "Wenn wir uns die Steuerpläne ansehen, sind es keineswegs nur die Reichen oder Besserverdienenden, die zur Kasse gebeten werden", sagt Handwerkspräsident Otto Kentzler. Trotz der Freibeträge könne auch bei kleineren Firmen eine Belastung daraus entstehen. Die Pläne von SPD und Linken, die Vermögensteuer wiederzubeleben, würde die Altersvorsorge vieler Betriebsinhaber bedrohen und Arbeitsplätze gefährden, warnte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Ähnlich wird die Absicht der Grünen beurteilt, zehn Jahre lang eine Vermögensabgabe zu erheben. Angriff auf die Substanz des Betriebs Gerade in ertragsschwachen Jahren kann sich die Vermögensteuer besonders stark auswirken. Dann ist nicht auszuschließen, dass die Vermögensteuer aus der Substanz des Betriebs gezahlt werden muss. Union und FDP schließen in ihren Wahlprogrammen Steuererhöhungen grundsätzlich aus.
Freigrenze ist nicht Freibetrag
Wie stark die Vermögensteuer auf die Kosten der Reserven eines Unternehmens gehen kann, macht der ZDH in Beispielrechnungen deutlich. So muss bei dem von der SPD vorgesehenen Steuersatz von 1 Prozent eine als GmbH geführte Bäckerei mit einem Substanzwert von zwei Millionen Euro selbst in einem Verlustjahr 10.000 Euro Steuern bezahlen. Zwar hat die SPD bei Kapitalgesellschaften eine Freigrenze von 200.000 Euro vorgesehen.
Gleichwohl würde das der GmbH zur Hälfte zugerechnete Vermögen von einer Million Euro voll besteuert. Denn eine Freigrenze wirkt anders als ein Freibetrag: Liegt das Vermögen darüber, greift der Fiskus voll zu. Auch wenn die Bäckerei als Einzelunternehmen geführt wird, kann es an die Reserven gehen. Denn hat der Bäcker neben dem Betrieb mit einem Substanzwert von zwei Millionen Euro noch ein Wohnhaus im Wert von 500.000 Euro und drei Mietwohnungen im Wert von 800.000 Euro sowie 10.000 Euro weiteres Vermögen, müsste er beim Gesamtvermögen von 3.310.000 Euro 19.650 Euro Vermögensteuer bezahlen.
Der Grund: Übersteigt das Gesamtvermögen den Freibetrag von 2 Millionen Euro bei natürlichen Personen, verringert sich der Freibetrag um die Hälfte des den Freibetrag übersteigenden Betrages oder bis auf einen Betrag von 500.000. Hier also auf 1.345.000 Euro.
Gewinne werden geschmälert
Doch auch wenn Betriebe Gewinn erwirtschaften, wird dieser durch die Vermögensteuer geschmälert – je geringer der Gewinn ist, umso stärker wird er aufgezehrt. Wirtschaftsvertreter schlagen daher Alarm. Derzeit muss ein Unternehmen mit einem Gesamtbetriebsvermögen von zehn Millionen Euro und einem Gewinn von einer Million Euro 460.000 Euro Ertragsteuern bezahlen. Käme die Vermögensteuer hinzu, stiege die Ertragsbelastung auf 56 Prozent. Beträgt der Gewinn nur 200.000 Euro, erhöht sich die Belastung sogar auf 87 Prozent des Ertrags.