Juni-Hochwasser Flutfinanzierung: Einigkeit bei Bund und Ländern

Nach zähem Ringen kommt die Verständigung doch recht schnell. Bund und Länder sind sich über die Finanzierung des Fluthilfe-Fonds von bis zu acht Milliarden Euro geeinigt. Gleichzeitig ist ein Dauer-Streit rund um den EU-Fiskalpakt beigelegt worden.

Bund und Länder einigen sich auf die Finanzierung der Fluthilfe. - © Foto: Michael Schütze/fotolia

Mehrere Ministerpräsidenten bestätigen die Einigung zwischen Bund und Ländern. Mit der Einigung ist zudem der Weg frei, den von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten EU-Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin nun auch in Deutschland umzusetzen.

Dem Vernehmen nach wird der Bund das Geld für die Fluthilfen wie zunächst geplant per Anleihe beschaffen und dafür mehr Schulden machen. Die Länder zahlen die Hälfte zurück. Da der Bund aber gleichzeitig die Kosten der Bundesinfrastruktur allein trage, reduziere sich der Länderanteil. Auch bekommen die Länder mit 20 Jahren mehr Zeit zum Abzahlen. Teil der Einigung ist eine mögliche Entlastung der Länder beim "Fonds Deutsche Einheit".

Zusätzlich habe sich der Bund bereiterklärt, die sogenannten Entflechtungsmittel bis Ende 2019 auf bisherigem Niveau "durchzufinanzieren". Dabei geht es um Zuschüsse des Bundes etwa für den kommunalen Wohnungsbau und Nahverkehr. Der Bund wollte die Milliarden-Zuschüsse allmählich zurückfahren. Der Streit über die Entflechtungsmittel war der Grund, dass ausgerechnet Deutschland den EU-Fiskalpakt seit Monaten noch nicht umgesetzt hat.

Fonds noch vor der Sommerpause

Bund und Länder wollen für den Wiederaufbau und die Beseitigung der Schäden in den Hochwassergebieten weiterhin zusammen acht Milliarden Euro bereitstellen. Alle Details zur Ausgestaltung des Hilfsfonds sollen bis spätestens 5. Juli geklärt sein, damit er vor der Sommerpause beschlossen werden kann.

Zur Vorfinanzierung muss der Bund die Neuverschuldung erhöhen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) legt dazu noch in Kürze einen Nachtragshaushalt für 2013 vor. Da der Bund die Kosten für die Bundesinfrastruktur von 1,5 Milliarden Euro allein übernehme, reduziere sich das gesamte Anleihevolumen entsprechend auf 6,5 Milliarden Euro, heißt es.

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Damit müssten die Länder einen geringeren Anteil von 3,25 Milliarden Euro tragen statt wie geplant vier Milliarden. Statt über zehn Jahre solle die Anleihe zudem über 20 Jahre laufen - zu einem Zinssatz von etwa 2 Prozent. Damit wird jenen Ländern entgegengekommen, die sonst auf einen Schlag eine größere Summe hätten stemmen müssen.

Sollten die Schulden aus dem "Fonds Deutsche Einheit" dank der günstigen Zinsen vor 2019 getilgt sein, sollen die Länder auch davon profitieren. Dann soll die Umsatzsteuerverteilung wieder entsprechend angepasst werden, was den Ländern zu Gute käme. Die Länderanteile an der Finanzierung würden vorzeitig entfallen.

Überblick über aktuelle Maßnahmen

Neben dem Beschluss von Bund und Ländern gibt es bereits jetzt schon Hilfe für Unternehmen und Verbraucher. Die Bayerische Staatsregierung hat bereits jetzt ein Hilfs-Paket für Hochwasseropfer beschlossen. Dieses schließt ein Sofortgeld für Unternehmer mit bis zu 50 Mitarbeitern ein.

5.000 Euro werden maximal pro Betrieb gezahlt, in besonderen Härtefällen auch mehr. Das Geld ist zur Wiederbeschaffung von Betriebsvermögen vorgesehen. Auch für Schäden im Privathaushalt gibt es Sofortgeld zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat in Höhe von 1.500 Euro.

Für die betroffenen Betriebe haben Handwerkskammern und Fachverbände Telefonnummern angegeben oder Hotlines geschaltet und beraten unter anderem zu möglichen Förderungen durch öffentliche Förderdarlehen und Bürgschaften; Schadensmeldung an Versicherungen; Überbrückung des Betriebsstillstandes.

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Darüber hinaus hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unabhängig von Branche und Region ein Spendenkonto eingerichtet. Nähere Informationen dazu gibt es unter zdh.de .

Von der Flut betroffene Betriebe können bei ihrer zuständigen Bundesarbeitsagentur unbürokratisch Kurzarbeitergeld beantragen. Außerdem werden ihnen bei einer Antragsstellung bis zum 30. September 2013 die Sozialversicherungsbeträge für ihre Angestellten gezahlt. Allerdings müssen sie mit den Beträgen in Vorleistung gehen.

Kredite und Sonderregelungen

Änderungen sind auch im Insolvenzrecht geplant. Das Bundesjustizministerium hat beschlossen, bei insolventen oder von Insolvenz bedrohten  Betrieben, die Fristen auf bis zu vier Monaten zu verlängern.

Auch die KfW-Mittelstandsbank stellt privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Millionen Euro zu günstigen Konditionen zur Verfügung.

Damit können Unternehmer ihr Firmengebäude wieder herstellen, neue Maschinen und Anlagen anschaffen, vernichteten Lagerbestände ersetzen, Aufräumarbeiten bezahlen oder auch Liquiditätsengpässe überbrücken. dhz/dpa