Die finanziellen Ausmaße der Flutkatastrophe lassen sich noch nicht konkret beziffern. Fakt ist: Zahlreiche Betriebe haben ihre Existenz aufgrund der Schäden verloren. Viele Unternehmen haben Insolvenz oder Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten angemeldet. Bund und Länder helfen insgesamt mit acht Milliarden Euro aus. Weitere Maßnahmen sind die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen und Sonderregelungen beim Insolvenzrecht.
Christoph Ledder

Im Zuge der Flutkatastrophe bringt die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg. Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die sich die Lage in den am schlimmsten betroffenen Gebieten angeschaut hat, sagt schnellstmögliche Unterstützung seitens des Bundes zu.
Bund und Länder wollen für die Opfer der Flutkatastrophe rund acht Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das Geld solle über einen nationalen Fonds ausgezahlt werden, teilte Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) am Donnerstag in Berlin nach einem Treffen der Länder-Regierungschefs in Berlin mit. Der Hilfstopf fällt damit etwas größer aus als nach der Flut 2002.
"Wir denken (...), dass wir mit acht Milliarden Euro für diesen Fonds in einer realistischen Größenordnung liegen." Die genaue Höhe sowie Finanzierung und Ausgestaltung seien aber noch offen. "Es wird einen Fonds geben zum Aufbau nach dem Hochwasser und zur Beseitigung der Schäden", sagte die Erfurter Regierungschefin.
Der Fonds soll je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden. Dafür werden sie voraussichtlich zusätzliche Schulden machen. Lieberknecht nannte als eine Finanzierungsmöglichkeit Bundesanleihen, die je zur Hälfte von Bund und Ländern bedient werden könnten. Denkbar sei auch die Änderung der Modalitäten bei der Abwicklung des früheren Fonds deutsche Einheit.
Über Details werden die Finanzminister der Länder in den kommenden Tagen verhandeln. Eine von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) vorgeschlagene befristete Anhebung des Solidaritätszuschlags als "Flutsoli" lehnten Lieberknecht und Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) zuvor ab.
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Besonders hart getroffen hat es vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Katastrophe Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten und Auszubildenden angemeldet haben. Da die Flutkatastrohe laut gesetzlichen Bestimmungen als unabwendbares Ereignis gilt, wird es für hochwassergeschädigte Betriebe weitere Erleichterungen geben.
Im Fokus stehen die Sozialversicherungsbeiträge. Wie bei der Hochwasserkatastrophe 2002 werden von der Flut betroffene Unternehmen komplett von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Kurzarbeit ist damit nicht nur schnell möglich, sondern entlastet die Betriebe auch in finanzieller Hinsicht. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen begründet die Hilfe: "Betriebe sollen ihre Beschäftigten einfach und günstig kurzarbeiten lassen können und sie so an Bord halten."
Überblick über aktuelle Regelungen
"Derzeit entwickelt die Bundesagentur für Arbeit ein Modell, das Kurzarbeitergeld und die Sozialversicherungsbeiträge zu koppeln, damit Hilfe schnell und unkompliziert gewährleistet werden kann", sagt eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums.
Obwohl das Kurzarbeitergeld an die Unternehmer von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird, müssen Betriebe die Sozialversicherungsbeiträge im Vorfeld an die jeweiligen Träger zahlen. Die Beträge bekommen sie im Nachhinein von der Arbeitsagentur erstattet.
Im Folgenden ein Überblick über die aktuellen Regelungen:
- Um Kurzarbeitergeld zu bekommen und die Sozialversicherungsbeiträge erstattet zu bekommen, muss der Arbeitsausfall schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit am Sitz des Betriebes angezeigt werden.
- Anzeigen mit Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge müssen spätestens bis zum 30. September bei der BA eingegangen sein.
- Die Hilfsmaßnahmen gelten für Unternehmen, die direkt von der Flut betroffen sind.
- Die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt maximal für drei Monate im Zeitraum Juni bis Dezember 2013.
- Die Leistungen werden ab dem Monat erstattet, in dem die Anzeige bei der BA eingegangen ist.
Unternehmer, die Hilfe vom Bund beantragen wollen, sollten sich unbedingt an ihre zsutändige Arbeitsagentur wenden. Auch die Innungskrankenkassen versichern flutgeschädigten Betrieben Hilfe. "Betriebe und Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe – wir stehen bereit", betont Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und Präsident der Handwerkskammer Köln.
Unterstützt werden sollen vor allem die Betriebe, die Zahlungsverpflichtungen aufgrund dieser Notfallsituation nicht nachkommen können. Bereits jetzt nehmen die Innungskrankenkassen in betroffenen Bereichen Einzelfallprüfungen vor.
Wichtig sei jetzt, dass sich die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Unfallversicherung mit der Bundesanstalt für Arbeit gemeinsam auf eine schnelle und praktikable Lösung verständigen, um den Betroffenen zu helfen, so die Aussage der IKK.
Sonderregelung beim Insolvenzrecht
Auch das Justizministerium hat aufgrund der Flutkatastrophe eine Sonderregelung angekündigt. Sie betrifft vor allem das Insolvenzrecht. Für Betriebsinhaber, die wegen des Hochwassers insolvent oder davon bedroht sind, gelten verlängerte Antragsfristen.
"Damit sich Unternehmer und Privatpersonen wegen Insolvenzverschleppung nicht strafbar machen, werden die Fristen voraussichtlich um 3 bis 4 Monate verlängert", sagt ein Sprecher des Ministeriums.
Informationen, ab welchem Zeitpunkt die Regelung in Kraft tritt, liegen der Deutschen Handwerks Zeitung derzeit nicht vor. Betriebe, die von der Insolvenz betroffen sind, können sich beim zuständigen Amtsgericht über die Fristverlängerungen informieren.
Zentrale Forderungen des Handwerks
In einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler fordert das Handwerk vom Bund die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen. Zudem betont der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die finanzielle Förderung von Ersatzinvestitionen und die Notwendigkeit von Auffangdarlehen zur Vermeidung von Liquiditätsabflüssen. Laut Ansicht des Handwerks sollte das Darlehen zins- und tilgungsfrei und mit hoher Haftungsfreistellung ausgestattet sein. Darüber hinaus fordert das Handwerk die Regierung auf, Unternehmen einen Schuldenerlass zu gewähren, die aufgrund vorangegangener Hochwasserkatastrophen bereits Kredite zur Wiederherstellung der Betriebsabläufe aufnehmen mussten.
Nicht nur der Bund, sondern auch das Handwerk ergreift Maßnahmen, um hochwassergeschädigten Betrieben zu helfen. Der ZDH hat für sie ein Spendenkonto eingerichtet. Spendenwillige können unabhängig von Betrieb und Region Hilfe für die betroffenen Unternehmen leisten.
Mehr Informationen zum Spendenkonto gibt es unter zdh.de