Urteil zur Erbschaftsteuer steht noch aus Experten rechnen mit Verschärfung der Gesetzeslage

Verfassungswidrig ja oder nein? Im Fall der steuerfreien Übertragung des Betriebsvermögens hat nun das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Auf Vorlage des Bundesfinanzhofes, der die Verschonung von Betriebsvermögen im Rahmen des Erbschaftsteuergesetztes als verfassungswidrig ansieht, muss das Urteil abgewartet werden. Das Gesetz könnte schon bald verschärft werden.

Christoph Ledder

Bislang werden Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer verschont. Ein noch ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte dies bald ändern. - © Foto: Bernd Leitner/fotolia

Familienunternehmen beschäftigen sich nicht gerne mit Erbschaftsangelegenheiten. Verständlich, denn schließlich steht damit immer das Ableben eines Familienmitgliedes in Verbindung und natürlich mit der lästigen Nachfolgefrage. Im Normalfall neigen Familienangehörige dazu, das Thema bis zur letzten Minute aufzuschieben statt es frühzeitig anzugehen. Mittlerweile ist der Druck zu handeln gestiegen, denn schon bald könnte es zu einer deutlichen Verschärfung der Gesetzeslage kommen und viele kleine Betriebe in die Bredouille bringen.

Unternehmerisches Vermögen, das auch als Betriebsvermögen bezeichnet wird, kann bislang unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei auf die Erben übertragen werden. Für Unternehmen ist diese Regelung besonders wichtig. "Die Verschonung von Betriebsvermögen verhindert, dass die beschenkten Erben das Unternehmen aushöhlen müssen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen“, sagte Ralph Beckmann, Leiter der Nachfolgeberatung bei der Commerzbank, gegenüber der "Süddeutschen Zeitung“. Ein weiteres Ziel der Regelung ist es, Arbeitsplätze zu sichern.

Kritik von Seiten der Verbände

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Regelung allerdings für verfassungswidrig und spricht in seiner Vorlage (AZ: II R9/11) vom vergangenen Jahr von einer „Überprivilegierung“ der Erben, die steuerlich verschont werden. Erst 2009 wurde das Erbschaftsteuergesetz reformiert. Die Finanzrichter haben deshalb ihren Entwurf dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Ein Urteil darüber ist noch nicht gefallen, wird aber noch in diesem Jahr erwartet. Zentralfach- und Wirtschaftsverbände äußern bereits jetzt Kritik, warten jedoch ruhig ab.

"Durch die in den Wahlprogrammen der Oppositionsparteien ebenfalls vorgesehene Verschärfung des Erbschaftsteuerrechts droht eine weitere Belastung des Mittelstandes. Wir wissen derzeit noch gar nicht, ob die heutigen Verschonungsregeln im Erbschaftsteuerrecht verfassungsgemäß sind“, sagt  Holger Schwannecke,  Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Seite 2: Viele Unternehmen sind verunsichert

In seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass Betriebsvermögen erbschaftsteuerrechtlich anders behandelt werden kann als etwa Grund- oder Immobilienvermögen.

Schließung erster Gesetzeslücke in Planung

Trotz der Ungewissheit über den Ausgang des Urteils will der Gesetzgeber schon im Vorfeld ein Steuerschlupfloch mit dem Namen „Cash-GmbH“ schließen. Der Bundestag hat das bereits beschlossen. Dem Gesetz zustimmen muss allerdings noch der Bundesrat.

Grund für die geplante Schließung der Lücke ist die häufige Umdeklarierung von Privat- auf Betriebsvermögen. Steuergestaltungen dieser Art sollen zukünftig wegfallen, da das Finanzamt bei einer Betriebsnachfolge den Bargeldbestand der letzten fünf Jahre überprüft.

Verunsicherung bei Unternehmen

Laut dem Institut für Mittelstandsforschung sind 95 Prozent der Betriebe in Deutschland in Familienhand. Ihr Anteil am gesamtwirtschaftlichen Umsatz beträgt 41 Prozent und sie stellen 61 Prozent der Beschäftigten. Aufgrund des noch ausstehenden Urteils und einer möglichen Verschärfung der Gesetzeslage sind viele Betriebe zunehmend verunsichert.

Der wissenschaftliche Beirat des Bundefinanzministeriums schließt eine gravierende Bedrohung von Unternehmen und Arbeitsplätzen durch das Erbschaftsteuerrecht zwar aus, die Skepsis und Sorgen allerdings bleiben. „Muss ein kleiner Betrieb 100.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen, macht er lieber zu“, so Beckmann nochmal gegenüber der "Süddeutschen“. Mit Blick auf den unklaren Ausgang des Urteils, sollte die betriebliche Nachfolge frühzeitig geregelt sein.