Richtlinienvorschlag der EU-Komission Wirtschaftsverbände kritisieren Berichterstattungszwang

Die Komission der Europäischen Union hat einen Richtlinienvorschlag vorbereitet, der vorsieht, dass Großkonzerne aber auch Mittelständler künftig ihre CSR-Maßnahmen offenlegen müssen. Der Vorschlag stößt unter anderem beim ZDH auf Unverständnis, der hochsensible Unternehmensdaten gefährdet sieht.

CSR: Wieviel Kontrolle braucht freiwilliges Engagement? - © Foto: aotearoa/Fotolia

Zum Richtlinienvorschlag "Offenlegung nicht-finanzieller Informationen und zu Diversity" der EU-Kommission gaben die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft - die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) - eine gemeinsame Erklärung ab.

Der Richtlinienvorschlag würde demnach viele Unternehmen vor unzumutbare Belastungen stellen. Davon wäre nicht nur Großkonzerne, sondern auch Mittelständler wie sie sich im Handwerk finden, betroffen. Unter anderem plant die EU-Kommission Unternehmen zu verpflichten, Informationen zu Maßnahmen zu sozialen, ökologischen, Menschenrechts- und Arbeitnehmerbelangen sowie zu Diversity-Politiken in Aufsichtsräten, Vorständen und Verwaltungsräten zu veröffentlichen.

Massiver Eingriff

Die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft lehnen dieses Vorhaben entschieden ab. Besonders gravierend sei, dass Betriebe in ihren Geschäftsberichten Risikofelder benennen sollen, die hochsensible unternehmensinterne Informationen enthalten können. "Die Kommission greift damit massiv in die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen auf einem Gebiet ein, auf dem staatliche Regulierungen nichts zu suchen haben. Aus einer Verpflichtung zur Veröffentlichung wird ein Handlungsdruck. Der Wesenskern der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen ist aber die Freiwilligkeit ihres Engagements", heißt es dazu in der Stellungnahme der Wirtschaftsverbände.

Dies sei auch vom Europäischen Parlament ausdrücklich bestätigt worden, indem es bekräftigt habe, dass "wohltätige Maßnahmen niemals zur Pflicht gemacht werden dürfen".

Abwegig und kontraproduktiv

Demnach würde eine gesetzliche Verpflichtung im Ergebnis zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen und in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Die erklärte Absicht der Kommission, durch mehr Regulierung ein größeres CSR-Engagement zu erreichen, sei abwegig und kontraproduktiv.

Die Kommission verkenne dabei, dass in der fortdauernden Wirtschafts- und Finanzkrise zusätzliche Belastungen für Unternehmen der falsche Weg sind. Die Kommission führe ihr Ziel des Bürokratieabbaus für ein wettbewerbsfähiges Europa ad absurdum. Besser sei aus Sicht der deutschen Wirtschaft vor allem Dialogprozesse und der Austausch von Best Practice. Die in den letzten Jahren gestiegene Zahl der Unternehmen, die bereits jährliche Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte freiwillig und entsprechend ihrer Tätigkeitsfelder veröffentlichen, sei hierfür ein Beleg und völlig ausreichend. sg/ZDH