Besteht noch eine letzte Chance, die verschärften Pflichten für den digitalen Fahrtenschreiber einzugrenzen? Bis zum 8. Mai ist dafür noch Zeit. Doch bislang zeigt sich Brüssel nicht bereit zu Kompromissen. Das würde bedeuten: Die Tachographenpflicht gilt für Handwerksbetriebe schon ab 100 Kilometern und auch schon für 2,8-Tonner.
Burkhard Riering

Die Entscheidung über die neue Verordnung zur Tachographenpflicht ist vertagt. Eigentlich sollten am 10. April die abschließenden Beratungen zwischen Kommission und Rat stattfinden. Nun ist dafür der 8. Mai vorgesehen.
Dies bedeutet: Vier Wochen mehr Zeit, um die umstrittene Verordnung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. "Wir wollen die Zeit nutzen, noch einmal Druck aufzubauen und Änderungen zu erreichen", sagte der Europa-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) im Gespräch mit "Deutsche Handwerks Zeitung online". Ferber und sein CDU-Kollege Herbert Reul hatten Anfang vergangener Woche auf die negativen Folgen einer verschärften Tachopflicht aufmerksam gemacht.
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Praxisferne Pläne
Wenn die Pflicht zur Benutzung des digitalen Fahrtenschreibers so kommt wie von Brüssel vorgesehen, hätte das deutliche Nachteile für das Handwerk. Das Europäische Parlament hatte im vergangenen Sommer überraschend dafür gestimmt, dass der digitale Tachograph schon ab einer Fahrt von 100 Kilometern Pflicht ist - statt der vorgeschlagenen 150 Kilometer. Zudem soll der Fahrtenschreiber schon bei 2,8-Tonnern eingesetzt werden müssen statt erst bei Lastwagen ab 3,5 Tonnen. Dadurch wird der Kreis der betroffenen Fahrzeuge erheblich ausgedehnt. Ausnahmen, wie es sie noch einigen Jahren für das Handwerk gab, wären damit passé.
Diskussionen im Trilog
Die irische Ratspräsidentschaft hatte zuletzt deutlich gemacht, an den Vorschlägen der Gremien nicht mehr rütteln zu wollen. Im so genannten "Trilog" - den Gesprächen zwischen Rat und Kommission - zeigten sich die Iren nach Angaben von Reul und Ferber nicht kompromissbereit. Ferber: "Was uns so ärgert, ist, dass die Tragweite nicht erkannt wird. Für das Handwerk bedeutet die bisherige Verordnung nur mehr Kosten und mehr Bürokratie." Deswegen brauche es weiter Ausnahmen für das Handwerk.
Aber selbst für die Bauwirtschaft sind derzeit keine Ausnahmen vorgesehen, obwohl das anfangs geplant war. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, ist entrüstet über diese einschneidenden Vorhaben. „Diese Entscheidung ist an Realitäts- und Praxisferne nicht zu überbieten. Nun wird im Trilog-Verfahren das Ergebnis eines siebenjährigen Diskussions- und Erkenntnisprozesses zunichte gemacht.“
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Das bedeutet die Tachopflicht für Ihren Betrieb
Die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland hat eine Liste mit den Nachteilen einer solchen Verordnung veröffentlicht. Demnach muss ein Betrieb bei einer einzigen Überschreitung der 100 Kilometer-Grenze:
- einen Tachographen nachrüsten (Kosten um 1500 Euro).
- Kontrollkarten für seine Mitarbeiter und den Unternehmer erwerben.
- Software zur Datenverwaltung erwerben oder einen Dienstleister nutzen sowie Technik zum Daten-Download anschaffen.
- regelmäßige Wartungspflichten für den Tachographen einhalten.
- regelmäßig und pflichtgemäß den Tachographen und die Kontrollkarten auslesen.
- maschinenschriftliche Nachweise für die 28 Tage vor Antritt einer nachweispflichtigen Fahrt auf Papier erbringen. In vielen Betrieben ist das heute durch den ständigen Fahrerwechsel schon eine große Belastung.
- Mitarbeiter und Verwaltung schulen (Unternehmerhaftung für Regelverstöße).
- Arbeitsabläufe vorab auf den Kilometer genau vorausplanen, damit nicht versehentlich durch einen akuten Serviceauftrag die 100 km überschritten werden.