Die Gewerbesteuer ist wichtigste eigene Einnahmequelle der Kommunen. Nach einem aktuellen Gutachten sollen die gesetzlichen Regelungen dazu jedoch in Teilen verfassungswidrig sein. Steuerfestsetzungen der Länder bleiben vorläufig.

Das geltende Gewerbesteuergesetz sorgt für Streit. Nach Ansicht des Verbands "Die Familienunternehmer" sind die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften verfassungswidrig, weil Unternehmen damit nicht entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit besteuert würden.
Gemeinsam mit dem Handelsverband HDE hat er nun ein Gutachten vorgelegt, das zeigt, dass Kosten aus Zinsen, Mieten und Pachten nicht hinzugerechnet werden dürften. Dies würde aus Sicht der Rechtsgutachter den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und die Eigentumsfreiheit verletzen.
Vorläufige Steuerfestsetzungen
Die Gewerbesteuer ist wichtigste eigene Einnahmequelle der Kommunen. Bei der Ermittlung müssen Unternehmen bestimmte Anteile, die sie an Dritte leisten und die als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt wurden, dem Gewerbeertrag wieder hinzurechnen.
Mit dem Gutachten unterstützen beide Verbände nach eigenen Angaben ein Verfahren eines Unternehmers vor dem Finanzgericht Hamburg, das dieses dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Aus Sicht des Bundesfinanzhofs (BFH) sind die entsprechenden Hinzurechnungsvorschriften nicht verfassungswidrig. Die obersten Finanzrichter widersprachen den Hamburgern Richtern. Damit wurde eine Entscheidung Karlsruhes aber nicht vorweggenommen. Nach einem Ländererlass sind entsprechende Steuerfestsetzungen vorläufig. dhz/dpa
Das Gutachten können Sie unter familienunternehmer.eu nachlesen.