Der Anfang ist gemacht. Nach den vorläufigen Schätzungen des Bundesbildungsministeriums wurden ein Jahr nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes rund 30.000 Anträge auf Anerkennung des Berufsabschlusses gestellt.
Karin Birk

Ursprünglich waren die Experten von deutlich mehr Anträgen ausgegangen. Gleichwohl zeigte sich Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) zufrieden. "Das ist ein sehr, sehr guter Einstieg", sagte sie in Berlin. Zudem sei die Mehrzahl der geprüften Abschlüsse, die vor allem aus den Gesundheitsberufen stammten, anerkannt worden.
Im Handwerk ergaben sich nach ZDH-Angaben aus knapp 10.000 Beratungen bei den Kammern rund 1700 Anträge. Sie stammten vor allem von Antragstellern aus den Bereichen Elektrotechnik, Friseurhandwerk und Kfz-Handwerk. Bei den Industrie-und Handelskammern wurden rund 2300 Anträge gezählt.
Anerkennungsgesetzt hilft Fachkräfte zu finden
Nachdem in Deutschland über Jahre eine "Abschottungskultur" betrieben worden sei, sei die bisherige Bilanz durchaus als Erfolg zu bewerten, sagte Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Das Anerkennungsgesetzt helfe nicht nur den Inhabern ausländischer Berufsabschlüsse, sondern auch den Arbeitgebern entsprechende Fachkräfte zu finden.
Wichtig sei jetzt, den Paradigmenwechsel im In- und Ausland noch stärker publik zu machen. Das Gesetz richte sich an Interessenten, die schon jetzt in Deutschland lebten, deren ausländischer Abschluss aber bisher nicht anerkannt worden sei und an solche, die noch im Ausland wohnten.
Mit dem am 1. April 2012 verabschiedeten Gesetz hatte die Bundesregierung erstmals einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die Bewertung ausländischer Qualifikationen geschaffen. Dabei gilt der Rechtsanspruch unabhängig vom Zuwandererstatus und der Staatsangehörigkeit.
Viele Abschlüsse gleichwertig
Gerade für Interessenten aus Nicht-EU-Staaten bedeutete dies eine deutliche Verbesserung. Dabei regelt das Gesetz nur Berufe, für die der Bund zuständig ist, wie etwa Ausbildungsberufe. Für andere Berufe wie Lehrer oder Ingenieure müssen landesrechtliche Regelungen geschaffen werden. Sie wurden bisher allerdings erst in fünf Ländern umgesetzt.
Erfreulich ist nach den Worten Wankas, dass ein Großteil der erteilten Bescheide eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf bescheinigt. Im Handwerk wurden von den bisher 458 entschiedenen Anträgen 57 Prozent der Antragsteller die volle Gleichwertigkeit und 33 Prozent eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. Wer Interesse hat, kann sich weiter qualifizieren. Wie Wanka weiter sagte, gebe es allerdings keinen Rechtsanspruch auf Nachqualifizierung.