Neue Finanzbehörde Mehr Einfluss durch Bankenaufsicht

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich geeinigt. Bei der Bankenaufsicht haben die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament Details zur Bankenaufsicht geklärt. Vor dem aktuellen Hintergrund der Zypern-Krise soll die neue Behörde künftig die Banken in Europa stärker regulieren.

Banken in Europa stehen unter Aufsicht. EU-Staaten und EU-Parlament einigten sich auf die Einrichtung einer neuen Finanzbehörde. - © Foto: VRD/fotolia

Die Einrichtung einer gemeinsamen Bankenaufsicht in der Eurozone ist einen Schritt weiter: Jetzt einigten sich die EU-Parlamentarier mit den Mitgliedsstaaten auf die Struktur der neuen Behörde. Dabei wurden die wichtigsten Punkte beibehalten, die von den Finanzministern  im Dezember festgelegt worden waren.

Die Bankenaufsicht soll bewirken, dass international tätige Geldhäuser strenger kontrolliert werden. Durch die Aufsicht soll verhindert werden, dass Banken das Finanzsystem der Europäischen Union ins Straucheln bringen. Den Plänen nach soll die Aufsicht über die 6.000 Banken der Eurozone verschärft und so eine neue Finanzkrise wie in Spanien, Griechenland oder Zypern verhindert werden. Auch Länder, die nicht Mitglieder der Währungsunion sind, können sich beteiligen.

Beschlossen wurde nun der Plan, die Aufsichtsbehörde bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt anzusiedeln. Ihre Entscheidungen müssen vom Direktorium abgesegnet werden. Vor allem den großen Banken soll sie auf die Finger schauen.

Schutz durch Einlagensicherungsfonds

Institute wie beispielsweise Sparkassen sollen wie bisher der nationalen Aufsicht unterstehen, wenn sie nicht die finanzielle Stabilität gefährden. Diese und andere Kreditinstitute in Deutschland gehören Bundesverband deutsche Banken (BdB) sowie dem Einlagensicherungsfonds an. Bislang wird der Fonds, der in Deutschland 100.000 Euro pro Bankkonto absichert und Einlagenschutz garantiert, national geregelt. Zur Debatte steht allerdings noch, ob dies bald europaweit geregelt werden soll.

Als Erfolg verbuchen die Abgeordneten, dass das Europäische Parlament ein Vetorecht bei der Besetzung des Leiters der neuen Agentur und seines Stellvertreters erhält. Zudem kann es ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Vorsitzenden einleiten. Die Übereinkunft muss noch offiziell von den Mitgliedsstaaten und dem Parlamentsplenum bestätigt werden. dhz/dapd