In 20 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Eine Studie zeigt, dass die Mehrheit dieser Staaten die Lohnuntergrenzen zum Jahreswechsel weiter angehoben hat. Allerdings weisen die Lohnhöhen große Unterschiede auf.
Mindestlöhne in der EUAbsoluter Spitzenreiter bei den gesetzlichen Mindestlöhnen ist Luxemburg mit einer Lohnuntergrenze von 10,83 Euro, Schlusslicht ist Rumänien mit umgerechnet 0,92 Euro. Das teilte die Hans-Böckler-Stiftung am Montag unter Berufung auf Recherchen des eigenen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in Düsseldorf mit.
Doch obwohl diese Länder – anders als Deutschland – schon eine klare Regelung zu den Mindestlöhnen haben, bleibt die Lohnuntergrenze meist auf niedrigem Niveau. Massenarbeitslosigkeit in den Euro-Krisenstaaten sowie der strikte Sparkurs, den die nationalen Regierungen auch auf Drängen von EU-Kommission und IWF verfolgen, bremsen die Anpassung der Lohnuntergrenzen in Europa weiterhin stark ab, urteilt das WSI.
Mindestlohn in 80 weiteren Staaten
Die Mehrheit der Staaten mit Mindestlohn habe diesen zum Jahreswechsel 2012/2013 zwar angehoben, teilte die gewerkschaftsnahe Stiftung weiter mit. Nach Abzug der Inflation waren die realen Zuwächse bestenfalls bescheiden, etwa in Frankreich mit einem realen Plus von 0,3 oder in Belgien von 1,2 Prozent. In mehreren Ländern zehrte die Teuerung die Anhebung sogar auf.
Dramatisch sei der Verlauf in Griechenland. So habe die Regierung dort den Mindestlohn auf internationalen Druck um knapp 23 Prozent auf 3,35 Euro pro Stunde gesenkt. Portugal, Irland, Rumänien und die Tschechische Republik hätten ihre Lohnuntergrenzen eingefroren.
Außerhalb der EU verfügen nach Daten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) rund 80 weitere Staaten über eine allgemeine Untergrenze für Löhne. Wie es in Deutschland mit diesem Thema weitergeht, soll am 1. März im Bundesrat diskutiert werden . jtw/dapd
