SPD, Grüne und Linke haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf für einen flächendeckenden Mindestlohn verständigt. Im Bundesrat haben sie die Mehrheit und wollen dort schon am 1. März für eine einheitliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro stimmen. Der Arbeitgeberverband wehrt sich.

Der Mindestlohn wird zum Wahlkampfthema. Ob als flächendeckende Lohnuntergrenze für alle Branchen und Regionen oder nur für die Berufe, für die in den Tarifverträgen dazu bislang nichts festgelegt ist. Die Parteien positionieren sich. In Umfragen sprechen sich etwa zwei Drittel der Bundesbürger für einen Mindestlohn aus.
Nachdem die Union zu Beginn der Woche ihr Konzept für einzeln verhandelbare Mindestlöhne vorgestellt hat und die FDP unter bestimmten Voraussetzungen bereit ist, mitzuziehen, kontert nun die Opposition. SPD, Grüne und Linke halten weiter an einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn fest und wollen diesen nun im Bundesrat durchsetzen.
Abstimmung am 1. März
In der Länderkammer hat die Regierungsopposition eine Mehrheit und kämpf hier nun für eine einheitliche Lohnuntergrenze 8,50 Euro. Auf Initiative der rheinland-pfälzischen Landesregierung soll bereits in der nächsten Sitzung am 1. März eine entsprechende Gesetzesvorlage eingebracht werden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf den entsprechenden Entwurf.
Es gilt als sicher, dass die 18-seitige Vorlage angenommen wird. Auch das CDU-geführte Saarland hat seine Zustimmung angekündigt. Das Papier sieht vor, dass eine neunköpfige Mindestlohnkommission die Höhe jährlich anpasst. Dem Gremium sollen jeweils drei Vertreter der Spitzenorganisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie drei unabhängige Sachverständige aus der Wissenschaft angehören, heißt es.
Doch wie weit die Initiative nach der Abstimmung im Bundesrat kommt, ist ungewiss. Im Bundestag haben immer noch Union und FDP die Mehrheit und werden voraussichtlich mehrheitlich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn stimmen. Kritik kommt aber auch aus der Wirtschaft.
"Schwarzarbeit wird steigen"
So lehnt der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, sowohl den Vorschlag der Union als auch der Oppositionsparteien ab. Was die Union vorschlage, sei nichts anderes als ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, sagte Hundt der "Passauer Neuen Presse". Die Leidtragenden wären die Schwächsten am Arbeitsmarkt.
Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn wehrt er entsprechend noch entschiedener ab. "Ist er zu niedrig, hat er keine Wirkung. Übersteigt er eine kritische Grenze, führt er zum Abbau von Arbeitsplätzen, zu Produktionsverlagerungen ins Ausland und einem Anstieg der Schwarzarbeit", sagte er. jtw/dapd