Mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug will die Bundesregierung eigentlich für rechtliche Klarheit. Sie setzt neue rechtlich bindende Zahlungsfristen fest, an die sich Auftraggeber halten müssen. Doch diese Fristen sind weit gefasst und könnten nach Ansicht des Handwerks auch zu einer noch schlechteren Zahlungsmoral führen.
Karin Birk

Noch ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug nicht in trockenen Tüchern. Anders als der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), gibt das Handwerk deshalb noch keine Entwarnung. Nach wie vor befürchtet ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Verschlechterungen bei den Zahlungsfristen.
"Die Bundesregierung darf mit der Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie keinesfalls das bewährte System von Fälligkeit und Abnahme im Deutschen Recht verwässern", sagte er nach der Anhörung des Rechtsauschusses des Deutschen Bundestages. Die Politik dürfe die existierenden Gesetze zur Zahlungsmoral nicht zu Ungunsten der Betriebe verändern.
Änderungen sind notwendig
Der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder gab sich indes gelassen. "Es wird zu keinen Verschlechterungen für Handwerk und Baugewerbe kommen", sagte er der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) im Anschluss an die Anhörung. Notwendig seien jetzt nur kleinere technische Veränderungen des Gesetzes, die in der übernächsten Sitzung des Rechtsausschusses Ende Februar besprochen werden sollten.
Noch existiert in Deutschland das Leitbild der unverzüglichen Abnahme und sofortigen Zahlung. Doch das könne sich ändern, warnt Schwannecke. "Die Aufnahme einer 30-Tage-Abnahme beziehungsweise einer 60-Tage-Zahlungsfrist in den Wortlaut des neuen Gesetzes ist eine offene Einladung an potente Marktteilnehmer, sich über entsprechende Vertragsklauseln günstige Zahlungs- und Abnahmefristen zu sichern." Die kleinen und die mittleren Betriebe seien dann die Verlierer. Sie müssten einerseits in Vorleistung gehen, während die Zahlung der Rechnung weiter aufgeschoben würde.
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, kennt die Befürchtungen: "Die FDP-Bundestagsfraktion nimmt die Sorgen des Handwerks sehr ernst, die mit der zwingenden Umsetzung der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie verbunden sind", sagte er der DHZ. In der Anhörung habe er persönlich klargestellt, dass der bestehende rechtliche Schutz des Handwerks bei den Zahlungsfristen nicht abgeschwächt werden darf.
Er habe die Sachverständigen ausdrücklich um entsprechende rechtstechnische Umsetzungsvorschläge gebeten. "Es muss klar sein, dass auch weiterhin grundsätzlich sofort zu bezahlen ist und sich an der richterlichen Kontrolle von Zahlungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise Einkaufsbedingungen nichts ändern soll", fügte er hinzu.
Mittelstand soll nicht benachteiligt werden
Die Obfrau der Grünen Bundestagsfraktion im Rechtsauschuss, Ingrid Hönlinger, kann die Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung ebenfalls sehr gut verstehen. "Unser gesetzliches Leitbild sieht die für den Gläubiger günstigste Variante vor: Der Gläubiger kann im Zweifel die Zahlung sofort verlangen. Dieses Leitbild müssen wir mit einer klaren gesetzlichen Regelung erhalten", sagte sie. Ihre Kollegin von der SPD, Eva Högel, sieht es nicht anders. Sie hoffe, dass der Gesetzesentwurf jetzt so nachgebessert werde, dass Mittelstand und Handwerk nicht benachteiligt würden, sagte sie.