Das Landgericht Chemnitz verhandelt seit Dienstag eine Musterklage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit einer Entscheidung ist aber nicht vor März zu rechnen. Das Gericht will eine zweite Gerichtsentscheidung aus Stuttgart abwarten.
Grundlage der Musterklage ist ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. Demnach ist die EEG-Umlage verfassungswidrig.
Zum Prozessauftakt verkündete das Landgericht Chemnitz, dass eine Entscheidung erst am 22. März fallen soll, wie der mdr auf der seiner Onlineseite schreibt.
Die Richterin wolle ein Urteil aus Stuttgart abwarten. Die Spinnweberei Uhingen hatte ebenfalls Klage gegen die EEG-Umlage eingereicht.
Drei Klagen gegen EEG-Umlage
Eine weitere von drei Klagen wurde bereits abgewiesen. Wie der Textil- und Modeverband mitteilte, wurde die erste der drei Klagen in Bochum vor der Kammer für Handelssachen verhandelt. Das Landgericht hat die Klage der Firma Drechsel gegen die Stadtwerke Bochum jedoch abgewiesen. Die Firma Drechsel hat Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegt.
Die EEG-Umlage steigt in diesem Jahr von 3,59 auf knapp 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Der Chef der halbstaatlichen Deutschen Energie-Agentur (Dena), Stephan Kohler, kritisiert die Umsetzung der Energiewende. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) "muss in dieser Form sofort reformiert werden", forderte er in einem Interview der Zeitungsgruppe "Straubinger Tagblatt ". dapd/rh