Duale Berufsausbildung auf EU-Ebene Handwerker müssen Abschlüsse weiterhin anerkennen lassen

Für die duale Berufsausbildung im Handwerk ist eine EU-weite Anerkennung geplant. Eine entsprechende Richtlinie soll bis Sommer durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden. Handwerker, die im EU-Ausland arbeiten, müssen ihre Berufsabschlüsse aber weiterhin offiziell bestätigen lassen.

Hajo Friedrich

Wer eine Ausbildung im Handwerk macht und EU-weit arbeiten will, muss ich den erworbenen Abschluss anerkennen lassen. - © Foto: sunt/Fotolia

Das deutsche Handwerk kann erst einmal aufatmen. Nachdem die Europäische Kommission mit ihrem im Jahre 2011 vorgelegten Richtlinienvorschlag noch für Schrecken in den deutschen Handwerkskammern gesorgt hat, scheinen die Gemüter jetzt wieder beruhigt zu sein.

Das "Leitprinzip duale Ausbildung" werde anerkennt und "Krankenpfleger und Handwerk werden als Berufe der dualen Ausbildung europaweit anerkannt", erklärten CDU- und CSU-Europaabgeordnete nach der Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments. Jetzt kann es mit dem neuen Regelwerk ganz schnell gehen, denn es soll in erster Lesung vom Parlament und den EU-Regierungen, möglichst noch vor der Sommerpause, angenommen werden. Im ZDH läuft noch die Bewertung des Parlamentsbeschlusses.

Nachschulungen möglich

Um gleich ein Missverständnis auszuräumen: aus der Presseerklärung darf nicht der Schluss gezogen werden, dass die EU-Länder die jeweiligen Handwerksberufe und -abschlüsse automatisch anerkennen. Diesem Fernziel der europäischen Integrationen könnten die europäischen Partner mit der geplanten Neufassung der Anerkennungsrichtlinie jedoch ein Stück näher kommen.

Konkret: Auch künftig müssen sowohl deutsche Handwerker, die im EU-Ausland arbeiten wollen wie auch ausländische Kollegen, die auf dem deutschen Markt als Handwerker tätig sein wollen nachweisen, ob und wie ihre Berufsabschlüsse und -erfahrungen von den zuständigen Stellen anerkannt werden. Bei unzureichender Qualifikation sind dann in der Regel Nachschulungen und -prüfungen erforderlich, heißt es im Büro des CDU-Binnenmarktexperten Andreas Schwab.

Oder in der EU-Terminologie dürfte es so heißen: ein Antragsteller (etwa ein polnischer oder spanischer Handwerker, der in Deutschland tätig werden möchte) muss stets eine Qualifikation nachweisen, die niveaumäßig zumindest unmittelbar unter dem im Zielstaat geforderten Niveau einzustufen ist. Selbst mit dem Thema vertraute Juristen räumen ein, dass das geplante Regelwerk hochgradig technisch sei und nur schwer verständlich gemacht werden könne.

Deshalb ist auch noch vollkommen unklar, welchen bürokratischen Aufwand die Gesetzesnovelle für Wirtschaft und Verwaltungen schaffen dürfte. Nur bei sieben Berufen, vom Arzt bis zu Krankenpflegekräften gibt es im EU-Binnenmarkt bislang ein automatisches Anerkennungsverfahren im Binnenmarkt. 

Die Mobilität erhöhen

So wurden zum Beispiel im EP Änderungsanträge (zu Artikel 49a) angenommen, die vorsehen, dass sich künftig EU-Länder zusammenschließen können, um einen "gemeinsamen Ausbildungsrahmen" für einen Beruf zu schaffen. Dabei müssten auch Besonderheiten der dualen Ausbildung berücksichtigt werden und, nicht nur akademische Studiengänge sagte eine Rechtsexpertin im EU-Parlament. Auch mit diesem Rahmen soll die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt erhöht werden.

Mit dem geplanten Regelwerk sollen Berufe, die das Anerkennungsverfahren beschleunigen und ihre Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt erhöhen möchten, eine Berufskarte entwickeln. Für die Ausstellung eines so genannten Berufsausweises (Professional Card) sind in Deutschland vermutlich die Kammern zuständig. Anknüpfen soll dieses System an dem bestehenden elektronischen Binnenmarkt-Informationsaustausch, auf den sich bereits EU-Länder untereinander verständigt haben.

Von einer "Schwächung der dualen Berufsausbildung" spricht die binnenmarktpolitische Sprecherin der Grünen/Efa im EU-Parlament, Heide Rühle. "Die Verankerung der dualen Berufsausbildung in die Berufsanerkennungsrichtlinie war für uns ein wichtiges Ziel. In der Öffentlichkeit betonen EU-Kommissare gerne, dass in Ländern mit einer dualen Berufsausbildung weniger Jugendliche arbeitslos sind. Doch trotz der Lippenbekenntnisse ist in der Binnenmarktgesetzgebung davon wenig zu spüren."

Der Vorschlag der Kommission zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen schwäche das Potential der dualen Ausbildung, sagte Rühle. Leider habe das Parlament diesen falschen Ansatz nicht wirklich korrigiert. Vor allem die starke Rolle, die der Kommission künftig bei der Definition von Ausbildungsinhalten zukommen soll, öffne die Tür für eine Absenkung der Qualität der Ausbildungsstandards, sagte die Grünenpolitikerin.