Bayern und Hessen sind die Bundesländer, die am meisten für den Länderfinanzausgleich zahlen müssen. Sie wollen das System nun mit einer Verfassungsklage zu Fall bringen. Doch auch Baden-Württemberg zahlt und will trotzdem nicht klagen. Was dahinter steckt und wer am meisten profitiert.

Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zahlen, der Rest der Länder kassiert. Wurde der Länderfinanzausgleich einst geschaffen, um die wirtschaftlichen und finanziellen Ungleichheiten der Bundesländer zu beseitigen, so sorgt er heute immer mehr für Streit. Einzelne Geberländer wollen im kommenden Monat deshalb gegen dieses Finanzierungssystem klagen, das 2019 ohnehin auslaufen würde.
Grund für den Streit sind die mittlerweile sehr großen Unterschiede zwischen den Ländern. So hat Berlin bislang insgesamt 45 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhalten und damit am meisten von dem Ausgleichssystem profitiert. Dies geht aus einer am Dienstag bekannt gewordenen Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Insgesamt wurden seit 1990 demnach 128 Milliarden Euro von den finanzstarken an die ärmeren Länder überwiesen.
Grafik zum LänderfinanzausgleichAus der Antwort an die Linken-Abgeordnete Barbara Höll, über die die "Süddeutsche Zeitung" zuerst berichtete, geht hervor, dass Berlin zwischen 1995 und 2011 jährliche Beträge zwischen 2,2 und 3,1 Milliarden Euro erhalten hat. Auf dem zweiten Platz liegt Sachsen mit insgesamt 17 Milliarden Euro vor Sachsen-Anhalt mit gut zehn Milliarden Euro.
Baden-Württemberg steigt aus
Zu den Geberländern gehören Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und – mit vergleichsweise kleinen Beträgen – Hamburg. Nordrhein-Westfalen wechselte 2010 vom Geber- zum Nehmerland. Andere Länder wie Sachsen und Brandenburg zahlten in den 1990er Jahren ebenfalls kleinere Beträge in den Ausgleich ein.
Die beiden größten Zahlmeister, Bayern und Hessen mit jeweils rund 38 Milliarden Euro jährlich, wollen mit einer Verfassungsklage das bisherige System des Finanzausgleichs zu Fall bringen. Am 5. Februar wollen sie über die Klage beraten. Auf die Unterstützung des drittgrößten Zahlers Baden Württemberg können sie nicht mehr hoffen.
Haben sie die Klage vor zwei Jahren noch gemeinsam mit der damaligen Landesregierung Baden-Württembergs beschlossen, so hat sich die grün-rote Koalition in Stuttgart mittlerweile entschieden, sich der Klage nicht anschließen. Zu der von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) angekündigten Klage sagte der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD): "Wir lassen uns nicht vor den CSU-Wahlkampf-Karren spannen". Baden-Württemberg verfolge eigene Ziele.
Seehofer würde auch alleine klagen
Nach den Worten Schmids würde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes allenfalls die geltende Regelung kassieren und den Gesetzgeber zu einer verfassungskonformen Neuregelung auffordern. Die genaue Ausgestaltung müsste dann ohnehin im Verhandlungsweg zwischen den Ländern erarbeiten werden. Das geltende System läuft 2019 aus. Die Bundesregierung äußerte in der Antwort die Auffassung, dass Verhandlungen über ein neues System bereits in der nächsten Legislaturperiode beginnen könnten.
Seehofer sagte am Rande der Klausur der Berliner CSU-Landesgruppe im oberbayerischen Wildbad Kreuth, der Freistaat werde notfalls auch allein beim Bundesverfassungsgericht gegen die derzeitige Regelung klagen. Er hoffe aber auf eine Unterstützung durch Hessen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU im hessischen Landtag, Christean Wagner, erklärte, Hessen sei "fest entschlossen", gemeinsam mit Bayern im Frühjahr Klage einzureichen, sollte es bis dahin keine Einigung mit den Nehmerländern gebe. jtw/dapd
