ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe gibt grünes Licht für ESM

Deutschland darf dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter bestimmten Bedingungen beitreten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zum ESM-Vertrag und zum Fiskalpakt blieben überwiegend erfolglos. Die Frankfurter Börse reagierte bereits mit Kursgewinnen. Auch der Euro notierte fester.

Der Gerichtspräsident und Vorsitzende Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle: Deutschland darf dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter bestimmten Bedingungen beitreten. - © Ronald Wittek/dapd

Eine Ratifikation des ESM-Vertrages sei aber nur zulässig, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass Deutschlands Kapitalanteil am ESM tatsächlich auf 190 Milliarden Euro begrenzt sei. Diese Haftungsobergrenze dürfe ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien nicht erhöht werden.

Zudem müsse Deutschland eine Vertragsauslegung sicherstellen, die gewährleistet, dass trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen Bundestag und Bundesrat umfassend informiert würden.

Eilanträge wurden abgewiesen

Mit dieser grundsätzlichen Billigung aus Karlsruhe könnte der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM, der ein Stammkapital von insgesamt 700 Milliarden Euro haben und damit Euro-Krisenländer stabilisieren soll, in Kraft treten. Die Bundesrepublik Deutschland müsse jedoch zum Ausdruck bringen, dass sie an den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein wolle, falls die Vorbehalte sich als unwirksam erweisen sollten, betonte das Gericht.

Mit dieser "Maßgabe" lehnte der Zweite Senat mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetze zum ESM-Vertrag ab. Auch die Eilanträge gegen die Ratifikation des Fiskalpakts, der den Euro-Staaten eine strengere Haushaltsdisziplin auferlegt, scheiterten. Bundespräsident Joachim Gauck kann nun die entsprechenden Gesetze unterschreiben, sobald Deutschland die Vorbehalte geltend gemacht hat.

Grüne und CDU begrüßen das ESM-Urteil

Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Handwerkerin Lena Strothmann zeigt sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil erleichtert: "Es wurde höchstrichterlich klargestellt, dass der Bundestag bei der Zustimmung zum ESM hinreichend beteiligt war und dass die Abgeordneten auch zukünftig entsprechend des Grundgesetzes ihre Mitwirkungsrechte ausüben werden. Das Gericht hat auch die Dringlichkeit einer Entscheidung hervorgehoben, da die wirtschaftlichen Folgen ansonsten nicht abschätzbar wären."

Die vorgetragenen Einwände des Gerichtes würden nicht den ESM in Frage stellen. Strothmann: "Sie tragen dazu bei, auch die zukünftige Mitwirkung des Bundestages verfassungsgemäß zu gestalten und letztendlich Sicherheit über die Haftungssummen zu schaffen. "

Auch die Grünen begrüßen den Karlsruher Richterspruch, dass Deutschland unter bestimmten Bedingungen dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM beitreten darf. Parteichef Cem Özdemir erklärte: "Das Bundesverfassungsgericht hat heute erneut untermauert, dass Europäische Solidarität und das Grundgesetz zusammen gehören. Auch teilt es unsere Ansicht, dass der ESM keine Selbstentmachtung der Parlamente darstellt."

Nach Ansicht des Chefvolkswirts des Versicherungskonzerns Allianz, Michael Heise, wird sich ein Ja des Bundesverfassungsgerichts zum ESM positiv auf den Markt für Staatsanleihen auswirken. "Die Zinsen, die hoch verschuldete Staaten zahlen müssen, werden voraussichtlich leicht sinken", sagte Heise der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der ESM werde helfen, hoch verschuldete Staaten zu stabilisieren. Das Zinsniveau für deutsche Staatsanleihen könne hingegen leicht steigen. Ein Nein der Verfassungsrichter wäre seiner Ansicht nach gefährlich. "Die Kritiker des ESM bieten keine Alternative", sagte Heise. "Wenn man den Dingen ihren Lauf lässt, wird der Euro nicht stabil bleiben."

Bankenunion soll auf drei Säulen ruhen

Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat in Straßburg seine Pläne für eine Bankenunion vorgestellt.

Die europäische Bankenunion soll auf drei Säulen ruhen: einer Bankenaufsicht, einer europäischen Abwicklungsbehörde und einer einheitlichen Einlagensicherung. Die Details sind umstritten. Der deutsche Vertreter im Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB), Jörg Asmussen, verglich die Finanzmarktunion mit einem dreibeinigen Hocker. "Fehlt ein Bein, kippt der Hocker", sagte er.

Der EZB soll bei der Bankenaufsicht eine zentrale Rolle zukommen. Kaum jemand bezweifelt, dass eine einheitliche Kontrolle sinnvoll wäre. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband fordert allerdings, nur die größten Banken zentral zu kontrollieren und die übrigen weiterhin den nationalen Behörden zu unterstellen. Andere Stimmen dagegen verlangen nach einer Zuständigkeit für alle mehr als 6.000 Banken in der Eurozone. Die EZB schlägt vor, zumindest anfangs die direkte Aufsicht auf die großen Institute zu beschränken, ihr aber direkten Zugang zu Informationen aller Banken und direkte Eingriffsrechte zu geben.

Zweites Bein der Bankenunion soll eine europäische Abwicklungsbehörde sein, die auf einen von der Finanzindustrie gespeisten Fonds zurückgreifen kann, um den unkontrollierten Zusammenbruch systemrelevanter Banken abzuwenden. Die Institute sollen abgewickelt werden können, ohne dass andere Banken angesteckt werden und ein Flächenbrand entsteht.

Dritter - und umstrittenster - Bestandteil ist eine europäische Einlagensicherung. Sie soll Bankkunden entschädigen, wenn ein Institut in die Pleite schlittert. Die deutschen Banken, die eigene Einlagensicherungen aufgebaut haben, wehren sich allerdings gegen den Versuch der Krisenstaaten, die Risiken ihrer maroden Banken auf diesem Wege auf alle Europartner zu verteilen. dapd