Urteil zum Wahlrecht Bundesverfassungsgericht kippt Bundestagswahlrecht

Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Wahlrecht muss nun rasch neu gestaltet werden, damit 2013 gewählt werden kann. Es sei ungerecht. Damit haben die Bundesverfassungsrichter eine erst im Dezember 2011 von der schwarz-gelben Regierungskoalition im Alleingang beschlossene Reform gekippt.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte das erst vor einigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz in zentralen Punkten für verfassungswidrig. - © Stefan Rajewski - Fotolia

Deutschland hat kein gültiges Wahlrecht für Bundestagswahlen mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch das erst vor einigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz in zentralen Punkten für verfassungswidrig.

Das seit Dezember 2011 geltende Verfahren der Sitzverteilung für den Bundestag verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die Chancengleichheit der Parteien, entschied das Gericht.

Die wichtigste Veränderung betrifft die umstrittenen Überhangmandate, die zuletzt in erheblicher Zahl anfielen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate - alle gingen an die Union. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine "zulässige Höchstgrenze" von 15 Überhangmandaten fest.

Union und Oppositionsparteien im Bundestag kündigten eine Neuregelung innerhalb weniger Monate an. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm das Urteil "mit Respekt zur Kenntnis", wie Vize-Regierungssprecher Georg Streiter in Berlin sagte.

Grüne warnen vor "Staatskrise"

Grünen-Politiker Volker Beck verlangte eine rasche Schaffung eines gültigen Bundeswahlgesetzes. Sollte Kanzlerin Merkel etwa in den kommenden Wochen etwa wegen der Euro-Krise die Vertrauensfrage im Bundestag stellen müssen und diese verlieren, müsste es eine Neuwahl geben. "Dann wären wir mitten in einer Staatskrise", warnte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer.

Sein SPD-Amtskollege Thomas Oppermann sagte in Karlsruhe: "Ich glaube, dass wir bis Weihnachten eine Einigung haben werden." Die schwarz-gelbe Koalition habe nun "die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat".

Das Karlsruher Gericht monierte, die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, "der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt". Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.

Der Gesetzgeber müsse nun Vorkehrungen treffen, "die ein Überhandnehmen ausgleichsloser Überhangmandate unterbinden". Denn es sei notwendig, den kommenden Bundestagswahlen eine "verlässliche Grundlage" zu geben und "dem Risiko einer Auflösung des Parlaments" zu begegnen, heißt es in dem einstimmig ergangenen Urteil.

"Länder-Sitzkontingente" und "Zusatzmandate" beanstandet

Die Richter sehen einen weiteren Verfassungsverstoß darin, dass "Länder-Sitzkontingente" nach der Wählerzahl - also nach der Wahlbeteiligung - zugewiesen werden sollten. Diese Neuregelung ermögliche den - bereits 2008 vom Verfassungsgericht beanstandeten - Effekt des negativen Stimmgewichts.

Denn die auf ein Land entfallende Sitzzahl knüpfe damit an die Wahlbeteiligung an und werde nicht von einer vor der Stimmabgabe feststehenden Größe bestimmt - wie etwa der Zahl der Wahlberechtigten.

Das Gericht beanstandete auch die Neuregelung zur Vergabe von "Zusatzmandaten", bei der "Reststimmen" im Rahmen einer bundesweiten Verrechnung bei der Sitzzuteilung verwertet werden sollten.

Die nun gekippte Wahlrechtsreform vom Dezember 2011 war von der schwarz-gelben Regierungskoalition im Alleingang beschlossen worden. Auslöser war ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Juli 2008, das frühere Vorschriften gekippt und eine tief greifende Korrektur des Wahlsystems gefordert hatte. dapd