Aus Sicht des Bundesverbraucherschutzministeriums war die Hygiene-Ampel vom Tisch, weil die Bundesländer sich nicht auf einheitliche Regelungen einigen konnten. Nun fordert die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), das Projekt wieder aufleben zu lassen. Das Risiko für Betriebe: In jedem Bundesland könnten eigene Regelungen gelten.

Arbeitet ein Betrieb sauber? – Diese Frage sollten Verbraucher auf den ersten Blick durch die Hygiene-Ampel an der Tür erkennen können. Mit den Farben rot, gelb und grün sollte das Ergebnis der Lebensmittelkontrollen dem Verbraucher transparent gemacht werden. Die Hygiene-Ampel sollte im ersten Schritt für die Gastronomie und im zweiten Schritt für Bäckereien, Metzgereien und den Einzelhandel eingeführt werden.
Kritiker befürchtete eine Stigmatisierung durch die stark vereinfachte Darstellung der Sauberkeitskontrollen. Denn eine rote Ampel wirkt als Stopp-Signal stark, obwohl das Kontrollergebnis dies nicht hergibt: Bei gesundheitsgefährlichen Mängeln, würde ein Betrieb geschlossen.
Risiko: Verbraucher verwirrt
Nun droht nicht nur eine eventuell verwirrende Kennzeichnung in Deutschland, sondern 16 verschiedene Länderregelungen zur Veröffentlichung der Lebensmittelkontrollen. Das Bundesverbraucherschutzministerium reagierte auf den Apell der die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), die Diskussion wieder aufzunehmen mit einer Absage: Das ursprünglich vorgesehene bundeseinheitliche Modell sei vom Tisch, da die Bundesländer schlicht keine einheitliche Linie gefunden hätten.
"Ein Modell, das manche Bundesländer freiwillig, andere verpflichtend und wieder andere überhaupt nicht umsetzen wollen, ist kein bundeseinheitliches Modell", sagte ein Sprecher in Berlin. Ohne Verständigung der Länder und ohne ein gemeinsames Konzept könne der Bund die geforderte Rechtsgrundlage nicht auf den Weg bringen.
Nächste Runde: Im September
Bislang ist noch ungewiss, wie es mit der Hygiene-Ampel weitergeht. Nach Aussage von Cornelia Prüfer-Storcks stehen die Verbraucherminister der Länder mehrheitlich hinter einem einheitlichen Modell, das jedem Land die Option gebe, das Bewertungsverfahren auch verpflichtend einzuführen. Es sei nun Aufgabe des Bundes, möglichst bis zur nächsten Verbraucherminister-Konferenz im September die dafür nötige Rechtsgrundlage zu schaffen. dapd/dhz