Selbstständige unter 30 Jahren sollen nach Willen von Ursula von der Leyen künftig zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Die Bundesarbeitsministerin wittert bei den jungen Unternehmern Probleme bei der Gerechtigkeit. Die Pläne der Ministerin stecken noch in der Anfangsphase.
Christina Geimer

"Wer mit 40 oder 50 Jahren anfängt, sich zu überlegen wovon er im Alter leben kann, für den ist es zu spät", kommentierte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihre Pläne eine Pflichtrente für Selbstständige einzuführen. Für alle unter 30-Jährigen, die bisher nicht für die Rente sparen, sollen die neuen Vorschriften gelten.
Es soll aber keinen Pauschalbetrag geben, den die Unternehmer einzahlen müssen. Sondern die Einzahlung sollen sie nach Aussage der Ministerin selbst wählen. Von der Leyen will dabei vor allem die Höhen und Tiefen eines Erwerbslebens berücksichtigen. Wenn das Geschäft gut läuft, sollen die Selbstständigen mehr einzahlen, in schwierigen Zeiten weniger. Das Ziel der Bundesarbeitsministerin ist, dass alle am Ende des Erwerbslebens eine angesparte Basisabsicherung haben. Ob diese mit einer Lebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder der deutschen Rentenversicherung angehäuft wird, spielt dabei keine Rolle.
Selbstständigkeit im Nebenerwerb nicht betroffen
Wer im Haupterwerb angestellt ist und nur nebenbei einer selbstständigen Arbeit nachgeht, soll nicht von der Neuerung betroffen sein. Die Grenze soll nach Aussage von der Leyens bei 400 Euro liegen. In den letzten zehn Jahren haben sich in Deutschland eine halbe Million Menschen selbstständig gemacht haben – viele auch aus Hartz IV heraus. "Die Rechnung, ich hab 300 oder 400 Euro aus meiner Selbstständigkeit und der Rest ist Hartz IV, das wird auf die Dauer nicht gehen", sagte von der Leyen.
Bei Selbstständigen die nicht vorsorgen, sieht die Bundesarbeitsministerin eine "Gerechtigkeitslücke": "Denn unser Rentensystem besteht auf der Annahme, dass jeder versucht vorzusorgen, damit er im Alter eine auskömmliche Rente hat." Nur wenn es hart auf hart kommE, solle ihn die Gemeinschaft auffangen. Dafür gebe es die Grundsicherung im Alter. Für Selbständige zwischen 40 und 50 Jahren die bisher nicht vorgesorgt haben, soll es fließende Regelungen geben. Für alle, die bisher schon vorsorgen, soll sich nichts ändern. Weitere Fakten zum Reformpaket gibt es auf der Seite des Bundesarbeiteministeriums.