Punkte-Tacho für Rowdies Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei geplant

Ein Tacho soll künftig zeigen, wie viele Punkte ein Autofahrer in Flensburg gesammelt hat. Diese Änderungen plant Verkehrsminister Peter Ramsauer.

Christina Geimer

Der Punkte-Tacho zeigt auf welcher Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems ein Autofahrer steht:
  • Grün: Null bis drei Punkte, Vormerkung durch das Kraftfahrt-Bundesamt, aber keine Maßnahmen.
  • Gelb: Vier bis fünf Punkte, Ermahnung mit Informationsbrief.
  • Rot: Sechs bis sieben Punkte, Verwarnung und der Verkehrsrowdy muss an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.
  • Schwarz: Ab acht Punkte, Entzug des Führerschein.

Punktekonto nicht mehr abbaubar

Das ändert sich für Autofahrer:
  • Zwei-Punkte-System: Bisher wurde für ein Vergehen bis zu sieben Punkte vergeben. Nun soll es nur noch einen oder zwei geben.
  • Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, gelten als schwere Verstöße und kosten nun einen Punkt. Eine Straftat ist ein sehr schwerer Verstoß und bedeutet zwei Punkte.
  • Feste Tilgungsfristen: Zehn Jahre, statt bisher fünf gelten für Straftaten. Fünf Jahre statt bisher zwei bleiben Ordnungswidrigkeiten gespeichert.
  • Einmal getilgte Entscheidungen bleiben getilgt.
  • Es gibt keine Möglichkeit mehr, Punkte abzubauen.
  • Ab sechs Punkten müssen Autofahrer laut Reformidee zukünftig innerhalb von drei Monaten ein einheitliches Fahreignungsseminar ablegen.
  • Bereits gesammelte Punkte werden in das neue System umgerechnet.
  • Die Betroffenen sollen ihren Punktesstand selbst berechnen können.
  • Einheitlicher Fristbeginn: Der Eintragungszeitpunkt soll sich nur nach dem Tag richten, an dem eine Maßnahme rechtskräftig wird.
Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, sollen in der Verkehrssünderdatei nicht mehr erfasst werden. Dazu zählen zum Beispiel das Fahren in der Umweltzone und der Kennzeichenmissbrauch. Gemessen an den bisherigen Erfahrungen werden nach der Reform voraussichtlich rund eine Million Autofahrer mit leichten Verstößen nicht gezählt. Gleichzeitig wird die Zahl der Autofahrer, die ihren Führerschein abgeben müssen, wahrscheinlich um 500 steigen. Das "Verkehrszentralregister" (VZR) soll künftig "Fahreignungsregister" (FAER) heißen und das "Mehrfachtäter-Punktesystem" soll in "Fahreignungs-Bewertungssystem" umbenannt werden. Das VZR beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gibt es seit 1958. Das Punktesystem wurde 1974 zum Schutz gegen wiederholten Verkehrssündern (§ 4 Straßenverkehrsgesetz) eingeführt. Momentan werden neun Millionen Autofahrer wegen Verstößen erfasst.