Die Finanzminister der Bundesländer planen, dass Handwerkerrechnungen künftig erst ab 300 Euro steuerlich abzugsfähig sein sollen. Damit wären über die Hälfte der bisher beim Finanzamt eingereichten Kosten nicht mehr absetzbar. Das Handwerk ist entrüstet.

"Die Überlegungen der Finanzminister sind unausgegoren", reagierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke auf die Berichte über die Finanzministerkonferenz am 26. April 2012 in Berlin. Die Finanzminister haben hinter verschlossenen Türen über Steuererleichterungen beraten. Zur Finanzierung könnte die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen reduziert werden. Auf Nachfrage der Deutschen Handwerks Zeitung verwies die Geschäftsstelle auf eine Empfehlung, die die Finanzministerkonferenz am Mittwoch veröffentlichen will.
Zur Diskussion steht ein Sockelbetrag für Handwerkerrechnungen: Das Finanzamt soll künftig erst Belege ab 300 Euro akzeptieren. Rund 56 Prozent der geltend gemachten Arbeitskosten für Handwerker sind Rechnungen unter 300 Euro. So die Daten der Bundesländer für das Jahr 2008.
Eigentlich hatten Bund und Länder im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen, die Wirkungen des damals verbesserten Steuerbonus zu untersuchen. Sie beauftragten die Kanzlei Ernst und Young mit der Analyse. Aber die Datengrundlage, die Einkommensteuerstatistik 2009, liegt noch nicht vor. Bisher gibt es nur die Daten für 2006/2007.
Der ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke kritisierte, dass die Ergebnisse der Untersuchung von Ernst und Young nicht abgewartet würden und forderte ein schlüssiges Gesamtkonzepts: "Die Einführung eines Sockelbetrages wäre kurzsichtig und kontraproduktiv.“
Befürchtung: Handwerker werden in Schwarzarbeit gedrängt
Privathaushalte können bisher Arbeitskosten der Handwerker für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung beim Finanzamt geltend machen. Ein Haushalt kann bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen. Die Neuerung treffe Handwerker, die mit der Steuererleichterung für ihre Angebote werben konnten. "Wenn auch nur die Hälfte dieser Aufträge künftig schwarz über die Bühne geht, dann ist damit niemandem gedient, am allerwenigsten den Kassen des Staates", sagte der Präsident des baden-württembergischen Handwerkstages, Joachim Möhrle .
Mit der Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerksleistungen unter 300 Euro wollen die Finanzminister andere Steuererleichterungen kompensieren. Hintergrund ist die Empfehlung des Bundesrechnungshofes vom November 2011, den Handwerkerbonus abzuschaffen. Der Bundesrechnungshof kritisierte, dass bei 70 Prozent der abgesetzten Handwerkerrechnungen die Ziele nicht erreicht würden: Die Schwarzarbeit werden, damit nicht bekämpft und das Handwerk nicht gefördert. "Die Steuerpflichtigen hatten die Leistungen ohnehin legal in Auftrag gegeben", schrieb der Bundesrechnungshof. Außerdem konnten die Finanzämter Doppelförderungen mit anderen öffentlichen Förderungen nicht vermeiden. dhz