Die Kosten der Kommunen für Sozialausgaben nehmen weiter zu. In einer vom Deutschen Städtetag veröffentlichten Prognose der kommunalen Spitzenverbände hieß es, die Summe werde 2012 bei voraussichtlich 45,5 Milliarden Euro liegen. Der Anstieg wird jedoch durch das finanzielle Engagement des Bundes spürbar abgemildert.
Im vergangenen Jahr stiegen die Sozialausgaben der deutschen Kommunen um rund 1,5 Milliarden Euro oder 3,6 Prozent auf 43,6 Milliarden Euro. Das teilte der Deutsche Städtetag auf seiner Finanzpressekonferenz in Berlin mit. Für das laufende Jahr erwarten die kommunalen Spitzenverbände einen weiteren Anstieg von 4,3 Prozent. Damit werden die Kommunen 2012 fast ein Viertel ihrer gesamten Ausgaben für soziale Leistungen aufwenden.
Allerdings werden die Kommunen bei der Grundsicherung im Alter durch eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes entlastet. Diese führt zu höheren Einnahmen der Kommunen und wird nicht zu den Sozialausgaben gerechnet. Die Einführung des von den Städten unterstützten Bildungs- und Teilhabepaketes für bedürftige Kinder wiederum führt seit 2011 zu höheren Sozialausgaben der Kommunen, die aber vom Bund gegenfinanziert werden. Sie tauchen ebenfalls als Einnahmen in der Kommunalfinanzstatistik auf.
Weitere Entlastung ist nötig
Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, begrüßte, dass der Bund ab diesem Jahr schrittweise die Kosten für die Grundsicherung im Alter übernehmen wird. Diese beliefen sich 2010 auf 4,1 Milliarden Euro. Das sei eine bedeutende Hilfe für die Städte. Klar sei aber auch, dass der große Block der Sozialausgaben für die Kommunen eine gravierende Belastung bleibe. Die Ausgaben hätten sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt. "Das Thema Soziallasten der Kommunen muss deshalb weiter auf der Tagesordnung bleiben", forderte Articus.
Articus appellierte auch an die Bundesregierung, zügig die zugesagten weiteren Entlastungsschritte bei der Grundsicherung im Alter auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Nach dem bereits gültigen Gesetz soll der Bund ab diesem Jahr 45 Prozent der Kosten tragen. Geregelt werden muss noch die Kostenübernahme von 75 Prozent im Jahr 2013 und schließlich 100 Prozent ab dem Jahr 2014. Dabei müsse auch sichergestellt werden, dass die Länder die Mittel tatsächlich vollständig an die Kommunen weiterleiten und nicht etwa einen Teil für ihre Haushalte einbehalten. dhz