In Fellbach bei Stuttgart soll ein afrikanischer Nachwuchshandwerker abgeschoben werden, obwohl er in seinem Ausbildungsbetrieb dringend gebraucht wird. Die Handwerkskammer Region Stuttgart hat sich nun an die Ausländerbehörde gewandt und setzt sich für den Verbleib des 26-Jährigen aus Simbabwe ein. Die Erfolgsaussichten sind gut.
Jana Tashina Wörrle

Die Begeisterung für die Sanitär- und Heizungsbranche liegt bei Simbarashe Rutize in der Familie. Sein Vater führt einen Betrieb im afrikanischen Simbabwe. Als es dort im Jahr 2006 jedoch politisch sehr unruhig wird und da der Handwerksunternehmer gute Kontakte ins Ausland hat, entscheidet er sich seinen Sohn nach Deutschland zu schicken. Hier kann er eine Ausbildung als Installateur im SHK-Handwerk absolvieren.
Und dies tat Simbarashe Rutize dann auch mit großem Eifer und großem Erfolg. Obwohl Simba, wie ihn sein Ausbilder Gernot Walter nennt, anfangs kein Wort Deutsch kann, besteht er die Prüfungen und wird zum unverzichtbaren Mitarbeiter im Betrieb.
Rechtlich in einer schlechten Position
Doch dann kam der Brief von der Ausländerbehörde. Zum 31. Dezember 2011 soll Simbarashe Rutize in sein Heimatland abgeschoben werden. Seine Aufenthaltsgenehmigung, die bereits einmal verlängert wurde, sei nun abgelaufen. Weder seine feste Arbeitsstelle, die ihm Gernot Walter zugesichert hat noch die Beteuerungen halfen, dass er gut integriert und für den Betrieb eine wichtige Arbeitskraft sei. Die Behörden hatten ihre Vorentscheidung getroffen.
Ursprünglich durfte er nur während seiner Ausbildungszeit in Deutschland bleiben und hätte laut dem gelten Aufenthaltsgesetz dann wieder nach Simbabwe zurückkehren müssen. Doch da die Lehrzeit auch für seinen Ausbilder so erfolgreich verlief, setzte er sich dananch im Rahmen eines Trainee-Programms für eine Verlängerung ein. Zwei Jahre durfte Simbarashe Rutize dann noch bleiben. Doch dann war auch diese Frist abgelaufen.
"Ich habe mit dem Amt telefoniert, aber die sagten mir nur, dass wir rechtlich in einer ganz schlechten Position sind", sagt Walter, der auch der Geschäftsführer der Mergentahler Zerweck GmbH in Fellbach bei Stuttgart ist. Für seinen Betrieb war das eine herbe Enttäuschung, denn einen so zuverlässigen und fachlich guten Mitarbeiter zu finden, ist nicht einfach. "Wir haben ein ganz besonderes Interesse daran, dass er bei uns bleiben kann. Ich kann mich zweihundertprozentig auf ihn verlassen – finden Sie mal auf die Schnelle so jemanden", betont der Geschäftsführer, dessen Betrieb sich vorwiegend um sehr anspruchsvolle Kunden kümmert. "Wir bekommen oft auch die Schlüssel der Kunden und erledigen die Aufträge dann alleine", erklärt Walter. Da müsse die vertrauensvolle Zusammenarbeit ganz genau zusammenpassen.
Nochmals genauer hinschauen
Obwohl die Arbeitslosenquote im Rems-Murr-Kreis mit rund drei Prozent nicht sehr hoch ist, wird es auch hier für Handwerksbetriebe zunehmend schwieriger geeigneten Nachwuchs zu finden. Umso größer ist das Interesse der Betriebe, die Auszubildenden langfristig zu halten. Genau dies musste nun die Handwerkskammer Region Stuttgart der Ausländerbehörde bescheinigen. Damit konnte sie einen erheblichen Teil dazu beitragen, den Fall "Simbarashe Rutize" in die Öffentlichkeit zu bringen und so die Behörden darauf aufmerksam zu machen, dass hier noch einmal genauer hingeschaut werden muss.
Am Montag veröffentlichte die Handwerkskammer eine offizielle Stellungnahme. "Wir sehen insgesamt ein öffentliches Interesse an der Weiterbeschäftigung von Herrn Rutize", heißt es darin. Ausschlaggebend sei vor allem die angespannte Arbeitsmarktsituation in der Sanitär- und Heizungsbranche. "Wir haben hier schon heute einen extremen Fachkräftemangel", erklärt Gerd Kistenfeger, der Pressesprecher der Kammer. Zusätzlich habe der Betrieb, bei dem der junge Simbabwer beschäftigt ist, eine spezielle regionale Versorgungs- und Notdienstfunktion inne und sei deshalb auf sein qualifiziertes Personal dringend angewiesen. Auch der Hauptgeschäftsführer der Stuttgarter Handwerkskammer, Claus Munkwitz, ist über den Fall verärgert. Gegenüber den Stuttgarter Nachrichten sagte er: "Unser Ausländerrecht ist vorsintflutlich." Da der Fachkräftemangel immer gravierender werde, brauchen wir in Deutschland gerade solch hoch qualifizierte Leute wie diesen Mann.
Nun gilt der Härtefall
Die Stellungnahme hat die Handwerkskammer auch an das zuständige das Ausländeramt nach Weinstadt geschickt und hofft nun, dass diese den Fall weitergibt an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Duisburg. Dort wird dann entschieden, ob Simbarashe Rutize in Deutschland bleiben darf oder nicht.
Da er in Deutschland keine Familie hat, nicht verheiratet ist und weder Abitur noch einen Fachhochschulabschluss hat, könnte ihm nur noch eine besondere Härtefallregelung helfen. Damit diese greift, muss sein Verbleib mit einer besonderen Bedeutung für seinen Arbeitgeber und vor allem für die Region, in der er arbeitet, begründet werden. "Unsere Stellungnahme und die große öffentliche Aufmerksamkeit, die jetzt entstanden ist, können hier schon den Ausschlag geben, dass sich alles noch zum Positiven wendet", sagt Gerd Kistenfeger. Aber auch Gernot Walter ist zuversichtlich, dass die Entscheidung bald fällt und er sich nicht auf die sehr schwierige Suche nach einem neuen Mitarbeiter machen muss.
In ähnlicher Weise äußerten sich nun auch die Behörden. "Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen vermute ich, dass Herr Rutize bleiben darf", sagte heute der Stadtsprecher von Weinstadt, Jochen Beglau, der Waiblinger Kreiszeitung. Er räumte jedoch ein, dass es wahrscheinlich zu einer weiteren Verlängerung von ein bis zwei Jahren und nicht zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kommen wird. Erst wenn der Nachwuchshandwerker nach seiner Ausbildung fünf Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, könne er diese unbefristete Erlaubnis beantragen.