Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit Verbände freuen sich über neue Chance bei Gebäudesanierung

In Gesprächen zwischen Bundesregierung und den Ländern soll die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung gerettet werden. Das Gesetz spielt im Rahmen der Energiewende eine wichtige Rolle.

Aus alt mach' neu: Energetische Gebäudesanierung spart nicht nur Energie, sie amcht auch Altbauten wieder attraktiv. - © Fotolia

Nach langem Hin und Her wird jetzt doch der Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Lösung im Streit um die steuerliche Förderung bei der energetischen Gebäudesanierung zu finden. Das sieht ein Kabinettsbeschluss von diesem Mittwoch vor. Im Vermittlungsausschuss sollen Bundesregierung und Länder einen Kompromiss finden. Bundesbauminister Peter Ramsauer forderte die Beteiligten auf, an einem Strang zu ziehen.

Dass nun Bewegung in die monatelange Hängepartie kommt, wird von allen Seiten begrüßt. "Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die Länder sich zügig auf die steuerliche Förderung verständigen, damit der drohende Attentismus in der energetischen Sanierung verhindert werden kann", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, in einem ersten Statement. Auch die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt begrüßte den Schritt. "Bund und Länder sollten im Vermittlungsausschuss einen ausgewogenen Kompromiss finden, der insbesondere die Belange der Mieter angemessen berücksichtigt", sagte IG-Bau-Bundesvorsitzender Klaus Wiesehügel. Mit einer Entscheidung erhielten die Eigentümer endlich die erforderliche Investitionssicherheit, um Sanierungen anzugehen.

Investitionssicherheit braucht auch das Handwerk. Ohne die steuerliche Förderung fehlen laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks die Anreize, um das eigene Haus kostspielig zu sanieren. Dann würde die Bundesregierung auch ihre Energiesparziele nicht erreichen, denn energetische Gebäudesanierung nimmt eine große Rolle im Rahmen der Energiewende ein.

"Miserabel ausgestaltet"

Allerdings hatten die Länder auch die Ausgestaltung des Gesetzes kritisiert. Daher begrüßt etwa auch der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Groß, den Vermittlungsausschuss: "Nach der großen Ankündigung der Steuerförderung für energetisches Sanieren hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung einen miserabel ausgestalteten Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Ablehnung des Gesetzes durch die Länder schien fast gewollt", sagte Groß. Für das Gesetz ist das Bundesfinanzministerium zuständig.

Das Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen war im Juli im Bundesrat gescheitert. Es sieht vor, dass Eigentümer jährlich zehn Prozent der Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer absetzen können. Von den erwarteten 1,5 Milliarden Euro Steuerausfällen sollten die Länder bis zu 900 Millionen tragen - was sie nicht wollten. Es war das einzige Gesetz im Rahmen der Energiewende, das gestoppt wurde.

Da der Gesetzesplan Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2012 mit sich bringt, wird sich der Koalitionsausschuss am 6. November damit den befassen. Die abschließende Sitzung im Haushaltsausschuss und im Bundestag, die so genannte Bereinigungssitzung, ist für den 10. November 2011 geplant. bur