Familienpflegezeit Pflegezeit: Wie Arbeitnehmer weiter Lohn bekommen

Ein neues Modell zur Familienpflegezeit soll es Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen – bei reduzierter Arbeitszeit und Lohnausgleich. Das entsprechende Gesetz wurde mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet. Die Opposition kritisierte den fehlenden Rechtsanspruch.

Angehörige zu Hause pflegen. Diesem Wunsch vieler Angehöriger wil die neue Familienpflegezeit gerecht werden. - © Alexander Raths - Fotolia.com

Bloß nicht ins Heim – das ist der Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen. Mit der Neuregelung zur Familienpflegezeit sollen Beschäftigte nun die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit zur Pflege eines Angehörigen zu reduzieren. Maximal zwei Jahre lang können sie ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche herunterfahren.

Das Modell sieht einen Lohnausgleich vor. Wer beispielsweise seine Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert, der soll weiter 75 Prozent des letzten Bruttogehalts erhalten. Nach dem Ende der Pflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer wieder Vollzeit, bekommt aber weiter nur drei Viertel des Gehalts, bis der Saldo ausgeglichen ist.

Damit könnten Menschen "sich Zeit für Pflege nehmen, ohne allzu große finanzielle Einbußen hinzunehmen zu müssen und ohne Angst haben zu müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren", warb Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vor der Abstimmung.

Opposition: "Nischenangebot für Besserverdiener"

Die Opposition kritisierte hingegen den fehlenden Rechtsanspruch. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig nannte das Gesetz "halbherzig und völlig unzureichend". Da allein die Arbeitnehmer die Lasten in Form von Gehaltseinbußen tragen müssten, handle es sich lediglich um ein "Nischenangebot für Besserverdiener". Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks, kritisierte, mit dem Gesetz werde die Pflege zur Privatsache erklärt.

Lena Strothmann, Mitglied des Bundestages und Vorsitzende der AG Handwerk im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist dagegen von der Familienpflegezeit überzeugt. Von dem Modell würden alle profitieren: pflegebedürftige Angehörige, pflegende Beschäftigte, die finanziell abgesichert sind und Unternehmen, denen die qualifizierten Mitarbeiter erhalten bleiben.

Sie betonte, die Familienpflegezeit sei genauso konzipiert wie zum Beispiel die Altersteilzeit. "Auch für die Altersteilzeit gab es keinen Rechtsanspruch und sie wurde dennoch von vielen Menschen und Unternehmen in Anspruch genommen. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass auch das neue Familienpflegegesetz ohne Rechtsanspruch erfolgreich sein wird".

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.

Dhz / dapd