EU-Arbeitsprogramm Was Brüssel 2027 vorhat

Die EU-Kommission hat veröffentlicht, was sie im kommenden Jahr alles bewältigen will. Für Handwerker gibt es ein paar gute und ein paar nicht so gute Nachrichten.

Die EU-Kommission zieht einige ungeliebte Vorhaben zurück. Gleichzeitig kündigt sie neue Initiativen an, von denen einige Sprengstoff bergen. - © respiro888 - stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2027 vorgestellt, und siehe da: Für Handwerker kommt es zumindest nicht so schlimm wie befürchtet. Zwar kündigt die Kommission einige noch nicht genau ausgearbeitete Initiativen an, die Sprengstoff bergen, und verfolgt mehrere Vorhaben mit Nachdruck weiter, die sich sicher auf das Alltagsgeschäft auswirken werden. Sie streicht aber auch einige, die nur Arbeit und Mühsal gebracht hätten, ohne den Betrieben auch nur einen Euro mehr Umsatz zu verschaffen. Im Einzelnen:

Was nicht kommt

Die Kommission hat 18 Vorschläge und Initiativen zurückgezogen – trotz oft jahrelanger Vorarbeit. Die beiden wichtigsten: die sogenannte Green-Claims-Richtlinie und die Verordnung zum Zahlungsverzug.

Nach der Green-Claims-Richtlinie hätten Umweltaussagen wie "klimaneutral", "umweltfreundlich" oder "recycelt" in der Werbung wissenschaftlich belegt und vor der Veröffentlichung geprüft werden müssen. Das hätte zahlreiche Vorabprüfungen erfordert und zusätzliche Nachweis- und Zertifizierungskosten verursacht. Sicher betroffen wären etwa Maler, Kosmetikbetriebe und das Lebensmittelhandwerk gewesen. Aber kaum ein Gewerk wäre ganz verschont geblieben. Ein Ersatz für die Richtlinie ist nicht geplant.

Die Verordnung zum Zahlungsverzug war eines der klassischen Vorhaben, die zwar gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht waren. Sie sah eine verbindliche Höchstfrist für Zahlungen vor – grundsätzlich 30 Tage. Damit wollte die Kommission verspätete Zahlungen und unangemessen lange Zahlungsziele bekämpfen. Die Verordnung unterschied allerdings nicht zwischen vertraglich vereinbarten späten Zahlungen und echtem Verzug, und sie berücksichtigte kaum die Fälle, in denen kleine Unternehmen als Schuldner auftreten. Jetzt bleibt alles, wie es ist.

Was neu kommt

Die Kommission hat 23 neue Schlüsselinitiativen angekündigt, davon sollen zehn ein besonderes Vereinfachungspotenzial haben. Zu den wichtigsten gehören:

Eine Initiative, die territoriale und grenzüberschreitende Lieferungen regelt. Sie soll im dritten Quartal 2027 kommen. Damit soll verhindert werden, dass Hersteller oder Großhändler ihre Abnehmer auf nationale Beschaffungsmärkte beschränken. Das würde Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, leichter bei günstigeren Anbietern oder in anderen Ländern zu bestellen. Bei der Beschaffung von Rohstoffen, Maschinen oder Ersatzteilen kann das für jedes Gewerk hilfreich sein. In welcher Form die Absicht in Recht gegossen wird, ist allerdings noch nicht bestimmt.

Schon im zweiten Quartal will die Kommission ein Paket zur Digitalisierung und zum Urheberrecht vorlegen. Das wird Datenschutz, Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und auch digitale Verwaltungsverfahren berühren. Auch hier ist die Form noch unklar. Alles, was die Kommission in diesem Bereich in der Vergangenheit regelte, hat aber zu mehr Bürokratie geführt. Dem gilt es im Genehmigungsprozess vorzubeugen.

Ebenfalls im zweiten Quartal soll ein Paket zur Vereinfachung im Wohnungsbau folgen. Durch den Abbau von Bürokratie und Vorschriften will die Kommission Bau- und Sanierungsarbeiten erleichtern. Für das Handwerk wird dabei wichtig sein, dass nicht einseitig große Unternehmen mit seriellen Leistungen begünstigt werden, sondern die Lose mittelstandsgerecht bleiben.

Was weiterverfolgt wird

Die Kommission nennt 24 Vorhaben, die prioritär weiterverfolgt werden sollen.

Ganz vorne steht die Reform des Vergaberechts. Besonders wichtig ist dabei, wie künftig Losaufteilung, Eignungsnachweise, digitale Verfahren oder strategische Kriterien wie Nachhaltigkeit geregelt werden. Das entscheidet darüber, wie gut die Chancen kleiner Betriebe bei öffentlichen Aufträgen sind.

Ebenfalls ganz oben auf der Liste steht das Fair Labour Mobility Package. Das Paket wird die grenzüberschreitende Einordnung von Qualifikationen und den Europäischen Sozialversicherungsausweis betreffen – ebenso den Einsatz eigener Mitarbeiter im Ausland.

Wie die Branche und die Politik die Pläne einordnen

Zu den Ersten in Deutschland, die sich nach der Vorstellung des Programmes zu Wort gemeldet haben, gehört die FDP. Die stellvertretende Bundesvorsitzende und Europaabgeordnete Ulla Hahn sieht mit dem Green-Claims-Act und der Zahlungsverzugsverordnung "zwei Bürokratiemonster" beerdigt. Letztere sei ein unangemessener Markteingriff gewesen.

Der CSU-Europaabgeordnete Christian Doleschal sagt: "Die Richtung der Kommission stimmt. Gesetzgeberische Rohrkrepierer wie die Green-Claims-Richtlinie werden zurückgezogen, stattdessen neue Initiativen für den Binnenmarkt und den Zukunftssektor Künstliche Intelligenz."

Weniger begeistert ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). "Es bewegt sich in die richtige Richtung, aber gefühlt läuft die EU-Kommission beim Thema Belastungen reduzieren den Entwicklungen immer hinterher. Das bedeutet, der Druck muss weiter aufrechterhalten werden", schreibt Tim Krögel, ZDH-Statthalter in Brüssel. Er bemängelt vor allem, dass nicht mehr Belastungen für die Betriebe beseitigt worden sind – insbesondere Dokumentations- und Berichtspflichten.