Günstiger bauen Bauen ohne teure Extras: Gesetzentwurf für Gebäudetyp E steht

Weniger Trittschall ja, weniger Brandschutz nein: Mit dem Gebäudetyp E sollen Bauherren auf Komfortstandards verzichten können, die gesetzlich nicht zwingend sind. Am Bauordnungsrecht der Länder ändert sich nichts. Die Details zum Gesetzentwurf und erste Reaktionen.

Weniger Komfortstandards, niedrigere Kosten: Mit dem Gebäudetyp E sollen Vertragspartner künftig auf gesetzlich nicht zwingende Vorgaben verzichten können. - © Superingo - stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat nach langem Hin und Her einen Gesetzentwurf für einfacheres und günstigeres Bauen vorgelegt. "Der Gebäudetyp E bietet Chancen für einen echten Befreiungsschlag: Bauen ohne teure Extras“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit Blick auf Änderungen im Bauvertragsrecht. "Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum", betonte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD).

Baukosten könnten um 10 bis 15 Prozent sinken

Bis zum 9. November sollen jetzt Länder und Verbände Stellung nehmen, bevor der Entwurf vom Kabinett verabschiedet wird. "Ein Inkrafttreten ist frühestens Mitte 2027 möglich", heißt es weiter. Der Termin hänge vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens ab. Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass Erfahrungen aus Pilotprojekten zeigten, dass Bauwerkkosten um zehn bis 15 Prozent gesenkt werden können, wenn auf Standards verzichtet wird, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.

ZDB begrüßt vorgelegten Entwurf

Beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat man lange auf den Entwurf gewartet: "Wir als Bauwirtschaft begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit einiger Verspätung den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt hat", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Dabei gehe es nicht darum, Standards für Sicherheit abzusenken. Vielmehr sollten Bauherren die Möglichkeit bekommen, Komfort- und Ausstattungsstandards abzusenken. "Über die genaue Ausgestaltung des Gebäudetyps E wird sicherlich im parlamentarischen Verfahren noch beraten, da sich die Koalitionspartner in der detaillierten Ausgestaltung auch noch nicht einig sind", betonte er.

Ministerien schlagen Wahlmöglichkeit vor

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch so geändert werden, dass die beteiligten Parteien eines Bauprojekts künftig auswählen können, ob sie mit der Wahl des Gebäudetyps E auf gesetzlich nicht zwingende Komfortstandards wie etwa zum Trittschall verzichten wollen. Treffen die Vertragspartner keine derartige Vereinbarung, bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass die Wahl des Gebäudetyps E keine Abstriche bei Sicherheit und Wohngesundheit zur Folge hat.

Keine Abstriche bei Sicherheit: Bauordnungsrecht bleibt

Der Grund: "Die Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Bauordnungsrechts müssen weiterhin eingehalten werden", heißt es. Dies betreffe insbesondere technische Baubestimmungen der Länder, wie etwa Vorgaben zu Brandschutz, Belüftung oder Belichtung. Für ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa wäre es deshalb auch wichtig, dass die Bundesländer ihre technischen Baubestimmungen vereinheitlichen.

Vereinfachungen im Bauvertragsrecht

Als Grund, weshalb in Deutschland bisher das einfache Bauen scheitert, nennt das Ministerium "rechtliche Unsicherheiten". Denn unter dem geltenden Bauvertragsrecht schätzten viele Planer, Bauunternehmen und Bauträger einfaches Bauen als rechtlich riskant ein. So sei es bisher praktisch kaum möglich, bei Bauprojekten über jedes Detail vorher eine ausdrückliche Absprache zu treffen. Wenn die Beteiligten aber keine ausdrückliche Absprache getroffen hätten, dürfe die Bauherrin erwarten, dass das Bauwerk so errichtet wird, wie es bei Werken gleicher Art "üblich" sei.

Rechtliche Absicherung kostet Geld

Die Gerichte legten diese Vorgabe regelmäßig so aus, dass bei der Errichtung der Gebäude die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" geschuldet sei. Dies seien nicht zwingende Regeln zu Baustoffen, Bauweisen oder Bauverfahren, wie etwa einige DIN-Normen. Unternehmen und Planer scheuten davor zurück, von diesen Regeln abzuweichen, um am Ende nicht doch für Sachmängel haften zu müssen.

Ganz so einfach wird es auch künftig nicht

Ganz unkompliziert wird es aber auch in Zukunft nicht: Selbst wenn sich die Baupartner für den Gebäudetyp E entschieden haben, müssen sie klären, ob die "technischen Baubestimmungen" des betreffenden Bundeslandes für eine bestimmte Frage eine Regelung vorsehen. Gibt es eine solche Regelung, gilt sie auch für den Gebäudetyp E. Enthalten die Baubestimmungen der Länder für eine bestimmte Frage keine Vorgabe und haben die Projektpartner für diese Frage keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, muss das Bauwerk so gebaut werden, wie es bei vergleichbaren Bauwerken üblich ist. Aber auch hierfür soll es eine Vereinfachung geben: Will der Bauherr vom üblichen Standard nach unten abweichen, soll künftig ein Hinweis in Textform (E-Mail) genügen. Anders als bisher soll er nicht mehr über die Risiken der Abweichung aufklären müssen.